Was die Ü50-Generation hier zur Wehrpflicht faselt, ist echt peinlich, egal ob die "Mir hat's nicht geschadet" oder die "Einfach Ersatzdienst machen"-Fraktion.

Zu unserer Zeit war Entspannung und Kalter Krieg gerade vorbei. Beim Bund musste man nicht mit einem Einsatz rechnen und Verweigern war super-einfach.

Glaubt ihr echt, dass die jetzt 20-Jähigen das ebenso leicht haben werden wie wir?

Ekelhaft, wie einige superpriviliegierte Ü50 die Sorgen der Jüngeren einfach verächtlich machen.

@StephanMatthiesen man kann heute noch immer verweigern, ist wahrscheinlich sogar noch einfacher wie "früher".

@Markus_Randau

1.) #Verweigerung ist nur in einem engen Fenster aus Gründen zulässig.
2.) Wie schwer oder einfach sie ist, korrelierte stets mit dem Bedarf an Soldaten und der weltpolitischen Großlage.
3.) Sie kann auch erst nach der Musterung, die bereits einen drastischen Übergriff (mit langfristigen Folgen) darstellt, eingereicht werden, da es ansonsten an Rechtsschutzbedürfnis mangele.

@StephanMatthiesen

@Saupreiss @Markus_Randau @StephanMatthiesen
Ja. Verweigern kann man erst nach der Musterung, da ja vorher noch gar nicht feststeht, ob man überhaupt „gezogen“ wird.
Aber dann ist das jederzeit ohne Einschränkung möglich.
Was allerdings DRINGEND nicht wieder eingeführt werden sollte, ist die „Gewissensprüfung“.

@arthurdent

Ohne Einschränkung ist danach der Antrag zulässig. Ob dem stattgegeben werden darf, unterliegt sehr wohl Einschränkungen; eine pauschale Begründung mit „Gewissensgründen“ würde nicht akzeptiert. Man behält sich vor, zu entscheiden, was dabei relevante Gewissensgründe seien und was nicht, ebenso die Prüfung deren Glaubwürdigkeit.

@Markus_Randau @StephanMatthiesen

@Saupreiss
Deshalb schreibe ich ja, dass die Gewissensprüfung dringend wegfallen muss.
@Markus_Randau @StephanMatthiesen

@arthurdent

Das wird sie nicht und das darf sie auch nicht. Man hatte das zeitweise sehr lax geprüft („Postkarten-Verweigerung“), wogegen eine gewisse Partei vors BVerfG gezogen ist und den Zahn hat ziehen lassen.

12a GG beschränkt nun mal auf „Gewissensgründe“; und der damalige Gesetzgeber dürfte das auch sehr eng betrachtet habe.

Kenne übrigens mehrere Leute, bei denen die Prüfung negativ ausfiel, bzw. auch später genauer geprüft wurde.

@Markus_Randau @StephanMatthiesen