Das Bundesverfassungsgericht stellt heute klar: Sitzblockaden sind von der #Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Die strafrechtliche Verurteilung unseres Beschwerdeführers wegen der Teilnahme an einer Demo gegen einen Aufzug der Piusbrüderschaft sei jedoch gerechtfertigt.
In der Freiburger Innenstadt versammelt sich jährlich die fundamentalistische Piusbruderschaft zu einem Aufzug zum „Schutz des ungeborenen Lebens.“ Die friedliche Sitzblockade sollte ein öffentlichkeitswirksames Zeichen für Vielfalt und das Recht auf Schwangerschaftsabbruchsetzen.
Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Beschwerdeführer wegen grober Störung einer #Versammlung. Das #Bundesverfassungsgericht bestätigt heute das Urteil. Es folgt nicht unserer Auffassung, dass eine Strafbarkeit erst nach Auflösung einer Versammlung in Betracht kommt.
Der Straftatbestand kann dazu führen, dass Menschen aus Angst vor Strafverfolgung nicht mehr an Protesten teilnehmen. Damit sind jetzt die Landesgesetzgeber gefragt: Um die #Versammmlungsfreiheit zu schützen und um Abschreckung zu vermeiden, braucht es dringend klare Regeln. @davidwerdermann
Vorbild können die Regelungen in Schleswig-Holstein, Berlin und Sachsen sein. Hier ist Voraussetzung für eine Ordnungswidrigkeit, dass eine vorherige polizeiliche Anordnung ignoriert wird. Damit wissen die Teilnehmer*innen von Gegendemonstrationen, ab welchem Zeitpunkt sie mit Sanktionen rechnen müssen. Werde Teil des #TeamGrundrechte und schütze mit uns die Versammlungsfreiheit, z.B. mit einer Fördermitgliedschaft oder einer Spende. Informationen dazu gibt es hier: freiheitsrechte.org/mitmachen