Das Beste am #Guerillaradweg in #Freiburg ist das endpeinliche Genöle vom Uekermann, dass das ja voll gefährlich sei, weil die #Blechdosenpiloten beim Überholen von Radfahrenden in den Gegenverkehr geraten würden.
Einfach so nah dran und doch weit weg. Mit solchen Leuten in der Verantwortung wundert einen halt gar nix mehr.

#Überholzwang #Verkehrswende

@scheme für mich ist das so eine typische unüberlegte "Macher"-Aktion die mich als Radfahry aufregt. Wäre es eine gestrichelte Linie gewesen, ok, wäre nur die Frage nach der Art der Farbe gewesen, aber eine durchgezogene Linie ist an der Stelle so auch für Radfahrys doof. Bei durchgezogener Linie gehe ich davon aus, dass der Kraftfahrzeugverkehr genug Platz hat an mir vorbei zu fahren (da gilt ein Radweg nicht als Teil der Fahrbahn), d.h. ich rechne nicht damit, dass die auf den Radweg "gezwungen" werden, was wirklich gefährlich ist, da ich davon bei durchgezogener Linie absolut nicht ausgehen kann. Die spezielle Überhol-Abstandsregel greift da auch nicht mehr so wie sie an der Stelle sinnvoll ist.
Dazu meine ich mich zu erinnern schon im Vorfeld gelesen zu haben, dass die Stadt dort bereits Verbesserungen einplant (wie es ja jetzt auch nochmal klargestellt wurde).
Fazit: für mich so ein absolut kontraproduktiver unnötige Kosten verursachender unüberlegter Blödsinn.
@stevE Ich bin auch nicht grundsätzlich für die Aktion, aber vor allem deshalb, weil die SM-Straße als Bundesstraße gehört, sodass der #Schlossbergring nicht mehr als Quasi-Bundesstraße legitimiert bleibt. Die #Habsburgerstraße kann dann #Fahrradstraße werden, sodass man vom #RS6 noch besser in die Innenstadt angebunden ist.
Auf die Gefahr, das falsch verstanden zu haben: 1,5 Meter Abstand greifen absolut auch auf dem #Radfahrstreifen, da keine bauliche Trennung vorhanden ist. Das ignoriert man in #Freiburg bei Planungen nur gerne (z.B. Schlossbergring).
@scheme nein, so klar ist es mit der durchgezogen Linie eben nicht mehr:
https://www.adac.de/der-adac/regionalclubs/suedbayern/news/sicherheitsabstand-fahrrad/
Der Schutzstreifen (gestrichelt) gehört zur Fahrbahn, daher gilt direkt das Abstandsgebot des § 5 Abs. 4 S. 2 StVO. Der Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) ist aber (auch ohne bauliche Trennung) ein Sonderweg und offiziell nicht Teil der Fahrbahn. Hier gilt "nur" das allgemeine Gefährdungsverbot nach § 1 Abs. 2 StVO. Das macht für den Abstand m.E. keinen Unterschied, für die Argumentation, rein rechtlich und die Autofahrys leider schon.
Daher sollte eine durchgezogen Linie auch nur dort angebracht werden wo der Radfahrstreifen (und der KFZ - Streifen!) dann auch breit genug sind.
D.h. Du kannst zu Ueckermann stehen wie Du willst, bezüglich der Gefahrensituation hat er leider recht.
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