Das ist ein NEUBAU eines #Radweg|es in #Krefeld. Im Jahr 2025 - ca. 1.000 Jahre vor realisierter #Verkehrswende.

Mehr dazu unter: https://www.aktionskreis-fahr-rad.de/neugestaltung-der-philadelphiastrasse/

Krefeld: Neuer Ärger um die Philadelphiastraße

Gerade erst hatte der Kommunalbetrieb mitgeteilt, einen Teil der Hauptverkehrsstraße früher als geplant wieder freizugeben, schon gibt es Ärger um diesen Abschnitt: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club beklagt Mängel auf dem neuen Radweg.

RP ONLINE

@Andy62 @ulrichk3

Finde ich gut. Die Ratsfrau spricht wichtige Punkte an. Ich hoffe, die Kosten für die Fehler können bei den Verantwortlichen reingeholt werden.

@thijs_lucas @ulrichk3
Danke für die moralische Unterstützung. Für deine Hoffnung gibt es aber wahrscheinlich keine rechtliche Grundlage. So oder so wird das ein dickes Brett.

@Andy62 wenn es Pfusch am Bau war, dann kann muss das vom Vorhabenträger, also der Stadt Krehfeld, als Mängel miteiner Mängelanzeige beim Bauunternehmen anzeigen und dann müssen sie den Mangel korigieren und erfolgte Schäden kompensieren. Da sollte die Stadt rechtliche Handhabe haben.

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@ulrichk3

@Andy62 Wenn sich herausstellen sollte, dass diese Umsetzung so beauftragt wurde, dann kann es schwerer werden, jemand für eine Entscheidung haftbar zu machen. Dann sollte zumndest disziplinarische Schritte geprüft werden.

Das sind schon dicke Bretter. Das das Thema nun aber so gut in der Öffentlichkeit ist, finde ich ist schon ein erster guter Erfolg, der auch bei den Verantwortlichen nicht spurlos vorbeigehen dürfte.

Wir müssen da in Deutschland noch viel besser werden.

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@ulrichk3

@thijs_lucas Wenn das so geplant und daher auch so von einer Straßenverkehrsbehörde angeordnet wurde, sollte ein Widerspruch ausreichen, dass sie das von der Fahrbahn kratzen müssen. Radfahrstreifen haben laut VwV-StVO eine Mindestbreite von 1,50 m, alles darunter ist nicht anordnungsfähig.

(VwV-StVO Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Zu Absatz 4 Satz 2, II. Radwegebenutzungspflicht, Randnummer 19)

@Andy62 @ulrichk3

@Flo_Rian ich denke auch, dass sich das administrativ recht leicht korrigieren lässt, aber wer kommt für die Schäden auf? Die Firma hat gebaut und würde den Umbau nicht kostenlos machen. Und dann müssten auch noch neue Pläne her, auch das wird Zeit und Geld kosten.

Zeit und Geld, dass die Verwaltung hätte sparen müssen, in dem sie den Rat rechtzeitig über solche Änderungen beraten lässt.
@Andy62 @ulrichk3

@thijs_lucas Bei erfolgreichem Widerspruch muss der Baulastträger die Verkehrszeichen (weiße Line und blauer Lolli) entfernen lassen, da braucht es keine neue Planung für. Die Straße hat dann keinen Radfahrstreifen mehr und Radverkehr muss die Fahrbahn benutzen.

Im Anschluss kann man natürlich neu planen und z.B. den rechten Fahrstreifen in eine Protected Bike Lane umbauen. 🤓

@Andy62 @ulrichk3

@Flo_Rian @thijs_lucas @ulrichk3
In NRW gibts kein Widerspruchsrecht. Nur die Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht. Kostet erstmal Startgeld und dauert erfahrungsgemäß 1-2 Jahre bis zum Urteil. Und selbst dann gibt es für die beklagte Kommune in der Regel keine Fristsetzung. Hatten wir schon in einer Nachbarstadt.

@Flo_Rian @Andy62 @ulrichk3

Und was bringt denn die Klage?

Ich bin mit ziemlich sicher, dass die Entscheidung so zu bauen letztendlich von der kommunalen Verwaltung zu verantworten ist und entsprechend bleibt der Schaden sehr wahrscheinlich im öffentlichen Haushalt