"Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich?" #Verantwortlicher #DSGVO
-> "Die Verantwortlichkeit für die ursprüngliche Datenschutzverletzung liegt klar beim Händler oder Vorbesitzer. Gleichwohl sollten Erwerber gefundene Daten weder verarbeiten noch weitergeben, sondern durch Löschung oder Rückgabe die weitere Verbreitung verhindern."
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Refurbished Notebook mit ungelöschten Daten – wer ist verantwortlich? - DataAgenda
Der Erwerb gebrauchter oder „refurbished“ IT-Geräte wirft nicht nur technische, sondern auch datenschutzrechtliche Fragen auf. Besonders heikel wird es, wenn auf einem erworbenen Notebook noch personenbezogene Daten des Vorbesitzers vorzufinden sind. Doch wer trägt in diesem Fall die Verantwortung nach der DS-GVO? Verantwortlichenbegriff nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO Nach Art. 4 Nr. 7 DS-GVO ... Weiterlesen