Ich hatte aus meinem Gedächtnis geholt „< 100 sind erlaubt“.

Genauer steht es jedoch in der #VwVStVO und siehe da „> 100 ist erlaubnispflichtig“ wäre korrekt gewesen.

9 Erlaubnispflichtig sind

a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,

b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen (i. d. R. erst ab Landesstraße) zu rechnen ist,

10
c) Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,

11
d) Umzüge bei Volksfesten und Ähnlichen (z. B. stationäre Veranstaltungen), es sei denn, es handelt sich um ortsübliche Prozessionen und andere ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere örtliche Brauchtumsveranstaltungen.

12
e) Nicht erlaubnispflichtig sind Versammlungen und Aufzüge im Sinne des § 14 des Versammlungsgesetzes.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

@fuesstest @Flo_Rian @exil_inselette @anufea @barkasse_karin @leipoa @Schrecke

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)

@thomas_cm

Oha, das war mir gar nicht bewusst. Danke!

Moin @leipoa,

wer liest auch schon Verwaltungsvorschriften.

Ich kannte es auch nur, weil wir vor vielen Jahren im Fahrradverein mal ein Problem „bei der Zusammenarbeit mit den Behörden“ hatten.

Die ursprünglich geplante RTF musste deshalb abgesagt werden. Irgendjemand hat dann im voraus eine öffentliche Radtour einer Partei in der Kreisstadt ausfindig gemacht, die am gleichen Tag geplant war.

Also wurde Werbung für die Tour mit den Politikern gemacht, mit dem Ziel diese Tour über die 100er Marke zu hieven und mal zu gucken, wie sich die Polizei dann gegenüber den Politikern verhält.

Es hat auf jeden Fall funktioniert Aufmerksamkeit für unser Problem zu erzeugen. Die Politiker waren anfangs sehr verwundert über die vielen Rennräder bei ihrer gemütlichen Tour und die Polizei brauchte eine Weile um zu begreifen, dass ihr neuer „Gegner“ nicht der Fahrradverein, sondern Politiker waren.

@thomas_cm
Wenn ich das richtig verstehe, sind Verbandsfahrten mit mehr als 100 Rädern durchaus möglich, sie müssen lediglich erlaubt werden. Und es macht aus meiner Sicht einen Unterschied, ob man eine Demo veranstaltet oder eine Radtour fährt.
@leipoa

@Flo_Rian @thomas_cm @leipoa

"Erlaubt" ist bei Demos schon das Problem, die müssen nämlich nur "angemeldet" werden und dann kann es Auflagen wegen "der SIcherheit" geben.

@andreas_tengicki
Das ist richtig, effektiv würden sich aber die Voraussetzungen für die Erlaubnis und die Auflagen sehr ähneln. Ob die Polizei nun eine spontane Versammlung ohne Auflagen gestattet oder eine unangemeldete Fahrt spontan erlaubt, ist dann im Ergebnis dasselbe. Es macht für mich (!) aber einen Unterschied, ob es eine Demo ist oder Verkehr.

@thomas_cm @leipoa

@Flo_Rian @thomas_cm @leipoa

Alles gut. Es geht mit nur um den Mythos dass Demos erlaubt werden müssen.

Demos sind per erlaubt, und dürfen nur wenn notwendig eingeschränkt werden.

Das Problem mit Critical Mass ist ein anderes, man behauptet es wäre spontan. Sich aber gleichzeitig über Montagsspaziergänge und echaufieren und CMs zu machen ist schwierig. Seitdem fällt mir die Teilnahme an "spontanen" CMs schwer, Demomstrationsrecht sollte man auch nicht mißbrauchen, sondern sauber anwenden.

@andreas_tengicki
Ja, das verstehe ich. Ich würde halt sagen, die CM am letzten Freitag eines Monats ist keine spontane Fahrt, aber ob es dann mehr als 100 werden, weiß ja vorher niemand ;)

Solange Radverkehr weiterhin nicht als gleichwertiger Verkehr wahrgenommen wird und sich (auch rechtlich) dem motorisierten Verkehr unterordnen muss, sollte man aber wohl jede Gelegenheit für mehr Sichtbarkeit nutzen.

@thomas_cm @leipoa