#Diskriminierung
#Teilhabe am gesellschaftlichen Leben #UNBehindertenrechtskonvention #UNBRK
#Behindertenrecht

Einer Bekannten (gehörlos wie ich) wurde die Teilnahme an einer von ihrem Arbeitgeb. veranlassten Fortbildung zusammen mit ihrem guthörenden Kollegium nur unter der Bedingung gestattet, dass eine Dolmetschperson für Laut- & Gebärdensprache >nicht< dabei ist.

Der Dienstleister des Seminarangebots hat einem Dolmetscheinsatz mit #Gebärdensprache bereits im Vorlauf widersprochen.

1/5

2/5

Die Dolmetschperson (Gebärdensprache) würde die Referenzperson stören, weil sie daneben stünde, und das Publikum verunsichern, so die Begründung des Seminaranbieters.

++
Das ist eine fadenscheinige Ausrede, weil eine auditive Störung gar nicht zutrifft / nicht zutreffen kann: #Gebärdensprache ist eine visuelle Sprache und findet ohne Ton statt.
++

#Diskriminierung
#Teilhabe am gesellschaftlichen Leben #UNBehindertenrechtskonvention #UNBRK
#Behindertenrecht

3/5

Aber die Zeit rannte, das Fortbildung-Seminar fand nur einmalig statt. Daraufhin empfahl ich meiner Bekannten kurzerhand Schriftdolmetschung.

Bei #Schriftdolmetschung bekommen die Einzelklientel mit #Hörbehinderung ein Tablet: die Dolmetschperson sitzt tippend im Publikum (auch mit Steno-Tastatur), via BT erscheint der transkribierte Text auf dem Tablet. Oder sie sitzt daneben mit Laptop, die #gehörlose Klientin liest vom Laptop-Monitor. Letzter. ist meist unbequem (meine eig. Erfahrung).

4/5

Die Fortbildung hat für meine Bekannte bereits stattgefunden - sie konnte sie erfolgreich absolvieren mit Hilfe der Schriftdolmetschperson.

++ Dennoch: es lag #Diskriminierung durch den Seminaranbieter vor. ++

Die Wahl und der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschung ist das

Recht der Menschen mit Hörbehinderung.

#SGBIX
#Teilhabe am gesellschaftlichen Leben #UNBehindertenrechtskonvention #UNBRK
#Behindertenrecht

5/5

Trotzdem konnten wir seinerzeit mit der #Antidiskrimierungsstelle nichts bewegen, weil der Seminaranbieter sich im privaten Marktsegment bewegt und keine öffentliche Behörde ist. Denn nur bei Fällen im öffentlichen Raum kann die Meldestelle aktiv werden.

Das war und ist eklatant insofern,

weil der Arbeitgeber meiner Bekannten eine öffentliche Behörde ist,

der Fortbildungsanbieter jedoch ein privatwirtschaftlicher Dienstleister ist.

#Diskriminierung
#Teilhabe am gesellschaftl. Leben

P.S.

Meine Bekannte entschied sich zugunsten ihrer mentalen Gesundheit, es auf sich beruhen zu lassen. Die Fortbildung konnte sie mit dem Kompromiss erfolgreich abschließen.

#Diskriminierung
#Teilhabe am gesellschaftlichen Leben #UNBehindertenrechtskonvention #UNBRK
#Behindertenrecht

Dieses Beispiel ist eins von abertausenden, die aufzeigen, welchen strukturellen Diskriminierungen wir Menschen mit Behinderung tagtäglich ausgesetzt sind.

P.P.S.

Für unser eigenes Fortkommen im Berufsalltag verzichten wir in -so gesehen viel zu- vielen Fällen auf rechtliche Schritte, die idR viel zu zäh sind, und es vergeht dabei kostbare Lebenszeit.
Ähnlich gelagerte Erfahrungen kenne auch ich selbst.

Einfach. Nur. Schlimm!

@untertiteleuse es würde die anderen Teilnehmer verunsichern?!
Was sind denn das für Leute, dass ein Gebärdendolmetscher sie verunsichert??
So ein Schwachsinn.
@untertiteleuse Willkommen im Unsozialstaat. Und mit den Protofaschisten an der Regierung wird das alles noch viel schlimmer werden.
Schade, dass du den Anbieter nicht nennen darfst.