"Einsichtsrecht statt Kopie: LAG München konkretisiert Auskunftsanspruch bei #Compliance-Untersuchungen"

-> Es bestehe kein "Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen #Kopie des Untersuchungsberichts nach Art. 15 #DSGVO", nur ein #Einsichtsrecht.

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Einsichtsrecht statt Kopie: LAG München konkretisiert Auskunftsanspruch bei Compliance-Untersuchungen

Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. 2 SLa 70/25) entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer internen Compliance-Untersuchung keinen Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen Kopie des Untersuchungsberichts nach Art. 15 DSGVO haben. Stattdesse

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