"Einsichtsrecht statt Kopie: LAG München konkretisiert Auskunftsanspruch bei #Compliance-Untersuchungen"
-> Es bestehe kein "Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen #Kopie des Untersuchungsberichts nach Art. 15 #DSGVO", nur ein #Einsichtsrecht.
Einsichtsrecht statt Kopie: LAG München konkretisiert Auskunftsanspruch bei Compliance-Untersuchungen
Das Landesarbeitsgericht München hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. 2 SLa 70/25) entschieden, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer internen Compliance-Untersuchung keinen Anspruch auf Herausgabe einer vollständigen Kopie des Untersuchungsberichts nach Art. 15 DSGVO haben. Stattdesse