Die Generalprokuratur hat beim Landesgericht Linz Akteneinsicht zum Wöginger-Verfahren beantragt.

Sie kann potenziell gegen jegliche Urteile und Beschlüsse der Strafgerichte eine Nichtigkeitsbeschwerde "zur Wahrung des Gesetzes" erheben.

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Landesgericht Linz: Befangenheitsantrag in Causa Wöginger abgelehnt

Der Antrag der unterlegenen Bewerberin für die Leitung des Finanzamts Braunau wurde von der Landesgerichts-Präsidentin zurückgewiesen

DER STANDARD