Die Generalprokuratur hat beim Landesgericht Linz Akteneinsicht zum Wöginger-Verfahren beantragt.
Sie kann potenziell gegen jegliche Urteile und Beschlüsse der Strafgerichte eine Nichtigkeitsbeschwerde "zur Wahrung des Gesetzes" erheben.
Die Generalprokuratur hat beim Landesgericht Linz Akteneinsicht zum Wöginger-Verfahren beantragt.
Sie kann potenziell gegen jegliche Urteile und Beschlüsse der Strafgerichte eine Nichtigkeitsbeschwerde "zur Wahrung des Gesetzes" erheben.