Weil die Bewertungsplattform nur die Mail-Adresse der Nutzerin nennen konnte, wandte sich die Antragstellerin an den Hosting-Dienst.
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Kein Auskunftsanspruch gegen E-Mail-Hosting-Dienst | Recht | Haufe

Ein berechtigter Auskunftsanspruch im Fall einer negativen Online-Bewertung gegen das Bewertungsportal setzt sich nicht als Kettenauskunftsanspruch gegen einen E-Mail-Hosting-Dienst fort. Bewertungsplattformen im Netz spielen für die geschäftliche Entwicklung von Unternehmen, von ...

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