Hühner nicht genug gequält
Trotz harter Videoaufnahmen stellt die Staatsanwaltschaft #Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen einen niedersächsischen Hühnermäster ein.
Wer sich das ­Undercover-Videomaterial aus ­einem Hühnermast­betrieb in Meppen im niedersächsischen Landkreis #Emsland ansieht, an das die Tierrechtsorganisation #SokoTierschutz 2023 gelangt ist, braucht starke Nerven: Kranke #Hühner werden zur Entsorgung aufgespießt, mit einer Stange mit Dorn, schlagen dabei mit den Flügeln. Hühner werden zur Seite getreten, zu mehreren an den Beinen in Transportboxen geworfen

Verletzte, fast bewegungsunfähige #Tiere liegen im Stall, auch tote, halb verwest und zerquetscht, blutig, blau aufgedunsen, fast federlos, oft nur noch unkenntliche, dunkle ­Flecke. ­Arbeitende stoßen sich zwischen und auf die Hühner, als sei das ein Spiel; ein #Huhn wird dabei, wie aus Vergeltung, einem von ihnen hinterhergeschleudert. Man sieht Schmutz, Rücksichtslosigkeit & Gewalt
https://taz.de/Vorwuerfe-gegen-Mastbetrieb-im-Emsland/!6098085/
#Landwirtschaft #Ernährung

Vorwürfe gegen Mastbetrieb im Emsland: Hühner nicht genug gequält

Trotz harter Videoaufnahmen stellt die Staatsanwaltschaft Oldenburg das Ermittlungsverfahren gegen einen niedersächsischen Hühnermäster ein.

TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH
@Blickwinkel
Hach, was wäre es doch schön, wenn Deutschland endlich ein Tierschutzgesetz hätte und dagegen was tun könnte 🤷‍♂️🤬

@schokokaese #Podcast geht es um das Thema #Tierschutzstrafrecht - einen Bereich des #Strafrechts, der kaum als #Wirtschaftsstrafrecht wahrgenommen wird, obwohl viele Taten im Unternehmenskontext und zur Gewinnerzielung stattfinden.

Im Interview gibt Prof. Dr. Jens Bülte einen Überblick über den Aufbau des Tierschutzstrafrechts und bespricht die Schwachstellen, die im materiellen Tierschutzstrafrecht und in der Rechtsanwendung bestehen. Dabei spielt die zentrale Norm des § 17 #Tierschutzgesetz eine wichtige Rolle. Die Vorschrift ist aber auf die Bestrafung von Einzeltätern ausgerichtet, und wird den vielfach in Unternehmen begangenen #Tierquälerei nicht gerecht_. Bei Fehlverhalten im #Agrarsektor kommt ein strukturelles #Vollzugsdefizit in #Kontrolle und #Strafverfolgung hinzu.
https://criminal-compliance.podigee.io/46-rosinusonair

Verstöße gegen Tierschutzrecht sind Wirtschaftskriminalität

In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast geht es um das Thema Tierschutzstrafrecht - einen Bereich des Strafrechts, der kaum als Wirtschaftsstrafrecht wahrgenommen wird, obwohl viele Taten im Unternehmenskontext und zur Gewinnerzielung stattfinden. Im Interview mit Dr. Christian Rosinus gibt Prof. Dr. Jens Bülte einen Überblick über den Aufbau des Tierschutzstrafrechts und bespricht die Schwachstellen, die im materiellen Tierschutzstrafrecht und in der Rechtsanwendung bestehen. Dabei spielt die zentrale Norm des § 17 Tierschutzgesetz eine wichtige Rolle. Die Vorschrift ist aber auf die Bestrafung von Einzeltätern ausgerichtet, und wird den vielfach in Unternehmen begangenen Tierquälereien nicht gerecht. Bei Fehlverhalten im Agrarsektor kommt ein strukturelles Vollzugsdefizit in Kontrolle und Strafverfolgung hinzu. Darüber hinaus stellt Prof. Dr. Bülte mögliche und notwendige Reformansätze im Tierschutzstrafrecht vor, darunter die Schaffung speziell ausgebildeter Abteilungen in Strafverfolgungsbehörden und eine Anpassung der Strafvorschriften an die Bedingungen des modernen Wirtschaftsstrafrechts. Abschließend geht es im Interview um den Compliance-Aspekt des Tierschutzstrafrechts und wichtige Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche eigene Strafbarkeitsrisiken beim Handeln mit tierischen Produkten. Weitere Beiträge zum Thema von Prof. Dr. Bülte finden Sie unter: https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Zur_faktischen_Straflosigkeit_institutionalisierter_Agrarkriminalitaet__GA_2018__35-56.pdf https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/sc_kom-lfgb_000_00editorial_01_2021_1_.pdf Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht. Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter [email protected] oder telefonisch unter 0621 1811389. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

Criminal Compliance Podcast