Müssen wir bald kein Verarbeitungsverzeichnis mehr führen?

Eine der Kernaufgaben im Datenschutzmanagement zur Umsetzung der DSGVO und gleichzeitig eine der aufwändigsten Aufgaben ist das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO. In diesem Verzeichnis müssen Unternehmen und Behörden Geschäftsprozesse dokumentieren, in denen personenbe

datenschutz notizen | News-Blog der DSN GROUP

@kleibold

Führen des VVZ als Kernaufgabe des DS-Managements? Ernsthaft? Ein Verarbeitungsverzeichnis ist eine trivialst zu erstellende Auflistung der Geschäftsprozesse, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn schon das zuviel ist, darf man erst Recht keine relevant-wirksame Datenschutzmaßnahme erwarten.

Egal was politisch heutzutage im Kontext Umweltschutz und Grundrechteschutz vorgeschlagen wird, die Absichten weisen verlässlich in eine menschenfeindliche Richtung.