Müssen wir bald kein Verarbeitungsverzeichnis mehr führen?
Eine der Kernaufgaben im Datenschutzmanagement zur Umsetzung der DSGVO und gleichzeitig eine der aufwändigsten Aufgaben ist das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO. In diesem Verzeichnis müssen Unternehmen und Behörden Geschäftsprozesse dokumentieren, in denen personenbe