📌 Streitwert im Bauverfahren geklärt
Das Kammergericht setzte den Streitwert der Zwischenfeststellungsklage auf ca. 6,34 Mio. EUR fest – aus addierten Forderungen minus 70%-Abschlag. Die Entscheidung wirkt sich direkt auf Gerichts- und Anwaltskosten aus. #Baurecht #Streitwert #Kosten

https://www.ra-kotz.de/streitwert-der-zwischenfeststellungsklage.htm