🚨Heute veröffentlichen wir erstmals alle Prüfgutachten des Bundes zu digitaler Barrierefreiheit bei staatlichen Angeboten! Das Ergebnis: 0 % gesetzeskonform.

Die Veröffentlichung markiert einen Wendepunkt bei der Durchsetzung von Teilhabe für behinderte Menschen. Die Berichte sind das erste Werkzeug für Betroffene, um echten Druck auf die Bundesverwaltung auszuüben, die der Veröffentlichung widerspricht.

Zum Portal: https://barrieren-gutachten.de

Pressemitteilung: https://steady.page/de/bye-bye-barrieren/posts/cbafc143-3d20-484b-8bb6-dc0b4d10e3c3

Digitale Barrierefreiheit: Barrierefreiheit von Websites in Deutschland

@kc Ohne hier Behörden in Schutz nehmen zu wollen, möchte ich ergänzen, dass die aktuellen Regeln (basierend auf WCAG 2) eine 100 %-ige Erfüllung vor allem bei hoch interaktiven Angeboten (im Gegensatz zu rein redaktionellen Angeboten) technisch nahezu unmöglich macht, auch bei bestem Willen und viel technischem Aufwand. Früher gab es ein Punktesystem für die Qualität, heute gilt (etwas verkürzt gesagt), dass alles unter Note 1,00 quasi als durchgefallen gilt, was leider praxisfern ist. 1/2
@ujay68

Wenn es technisch nicht möglich ist ein Angebot barrierefrei zu machen, dann sollten gerade Behörden noch mal überlegen wie sie das Angebot so umbauen können, dass es auch technisch barrierefrei gemacht werden kann.

Oder was genau soll man unter "praxisfern" verstehen?

@kc
@aliceice @kc Praxisfern ist zum Beispiel, wenn die allerletzten Details, die man zu den 100% Erfüllung brauchen würde, die Entwicklungsaufwände enorm in die Höhe treiben. Das will und kann in der Regel niemand bezahlen. Anstatt zu sagen, die Entwicklung hat mit 98,5 Punkten wirklich sehr gute Arbeit geleistet und die Seite ist „sehr gut zugänglich“ (so die frühere Bewertung) heißt es heute stattdessen: durchgefallen. (Und der Aufzug ist noch mal ein halbes Jahr kaputt. 😉)
@ujay68

Was genau würde denn in so einem Fall fehlen um auf 100 Punkte zu kommen? Und warum sollte das nicht trotzdem gemacht werden um *allen* Menschen den Zugang zu gewähren?

@kc
@aliceice 2/2 Und beispielsweise wegen möglicher technischer Abhängigkeiten (Weboberflächen bestehen meist aus einer großen Zahl von Fertigkomponenten aus unterschiedlichen Quellen) ist das technisch nicht immer so einfach zu korrigieren wie man sich das in einer idealen Welt wünschen würde, bzw. die Korrektur kann enorm aufwendig sein bei real existierender Software.
@ujay68
Wählt man in der Liste eines konkret aus und schaut in den Prüf Bericht dazu sieht man meist auch viele “bestanden” und nur einige wenige “nicht bestanden”. Die Aussage 0% bestanden weil einige Details nicht erfüllt werden ist schon recht fehl am Platz. Man sollte hier schon abwägen welchen Impact genau es hat. Ein nicht richtig funktionierendes umbrechen kann evtl. Durchgefallen bedeuten aber immer noch “lesbar” für Betroffene sein. 🤔
@aliceice
@ujay68
Es gibt im WCAG die Unterscheidung in A, AA und AAA. Im prüf Bericht der einzelnen Seiten steht es bei manchen an den Kategorien dran. Im Ergebnis sollte also nicht rauskommen “bestanden”/“nicht bestanden” sondern A, AA, AAA und “keines davon”. Triple A erfüllt eigentlich so gut wie niemand weil das extrem aufwendig ist. Wenn sie AA erfüllen ist das also schon richtig gut. Genau das kann man dem Pruefbericht aber nur mit Mühe entnehmen. 🤨
@aliceice