@Klabautermann Das erscheint bitter, entspricht aber der Logik unseres Rentensystems. Mit der Scheidung geht der Versorgungsausgleich endgültig an den Partner/die Partnerin. Er ist dann Teil seiner/ihrer Rente . Ab diesem Zeitpunkt sollte man sich damit abfinden und sich keine Gedanken mehr darüber machen.
@Grohmann ich suche Mitstreiter, damit so viele Petitionen geschrieben werde, damit die aufwachen im Petitionsausschuss, auch kleine anfragen im Bundestag sollten gemacht werden, doch dazu muß man auch abgeordnetet gewinnen
@Grohmann mir fällt gerade noch ein Argument ein, Versorgungsausgleich endgültig an den ex Partner ja, jedoch nicht nach dessen Tod, da jer zurückbleibende es erarbeite hat, ab dann ist es Enteignung vom Staat oder Betrieb