@gerichteSH Das #Landessozialgericht SH wurde in einem #Urteilsspruch des Sozialgericht #Karlsruhe mit harscher Kritik versehen.

Diese würden durch „das bewusste Abweichen der Gegenansicht von allgemein anerkannten rechtswissenschaftlichen Kategorien und Erkenntnissen“ einen „juristischen #Etikettenschwindel“ ermöglichen.
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@gerichteSH Mit diesem würden sie „seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Sozialgerichten und #Jobcentern“ legitimieren, das geltende Recht so auszulegen, „als erstreckte sich das behördliche Ermessen im Grundsicherungsrecht nicht auch auf den Umfang von Entziehungen“.

Gibt es dazu ein Statement, warum sich unsere Gerichtsbarkeit in diesem Bereich derart daneben benimmt?
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Hallo @vimescapedot,

wir vertreten als Redaktion bislang nur unser Oberlandesgericht sowie die Land- & Amtsgerichte in Schleswig-Holstein. Die Fachgerichtsbarkeiten, wie bspw. die Sozialgerichte, können zwar unserer Redaktion jederzeit beitreten, haben dies aber noch nicht getan. Daher können wir uns nicht zu dem Urteil aus Karlsruhe äußern.

Informationen zur Arbeit der Schleswig-Holsteinischen Sozialgerichte finden sich hier:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LSG/lsg_node

schleswig-holstein.de - Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht und Sozialgerichte

@gerichteSH Moin ihr, vielen Dank für die bombenschnelle Antwort und die direkte Versorgung mit Infos bzgl. des LSGSH. Bei dem Landes- und regionalen Sozialgericht habe ich nicht die Hoffnung, dass sich diese an der Redaktion beteiligen werden, dazu sind die dortigen Thematiken vermutlich zu sensibel und empfindlich nahe an einer armen aber medienstarken Bevölkerungsschicht, was viel Kritik und Aufmerksamkeit mit sich bringt. Es wäre jedoch eine willkommene Entscheidung finde ich persönlich.