Die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen ist völlig aus der Zeit gefallen. Für die betroffenen Frauen ist diese Entscheidung oft schwer genug – sie verdienen Unterstützung und Beratung, nicht eine Regelung im Strafgesetzbuch. Und es geht hier nicht nur um eine „Frauenfrage“. Genau wie Gleichberechtigung als Ganzes uns alle angeht. Diese Gleichberechtigung liegt in unserer DNA.
Auch dafür: Am 23. Februar Grün wählen.

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@Habeck2025 Das sollte natürlich vom Zeitpunkt der Schwangerschaft abhängig sein. Das Lebensrecht des Fötus beginnt ab einen Zeitpunkt x.