@ilanti Es geht aber nicht einfach um die Verwendung des Logos oder den Absender, sondern um den Inhalt. Es steht ja ausdrücklich im Urteil, dass der Eingriff ins Namensrecht gerechtfertigt sein könnte, es hier aber nicht ist, weil das Publikum die Satire nicht erkennt ("als solche auch vom Publikum verstanden wird"). Und das ist angesichts des wohl offensichtlich (!?) satirischen Originaltextes schon eindrucksvoll. (Siehe hier: https://dietagespresse.com/wp-content/uploads/2023/04/Brief.pdf)
Ich muss in Zukunft für jede Parodie nur mehr eine Person finden, die sie vielleicht nicht gleich als solche erkannt hat, und schon kann ich Schadenersatz fordern?
@dasgrueneblatt Nein musst du nicht – es sei denn du gibst dich in parodistischer Absicht als jemand anders aus. Dann musst du darauf achten, dass die Parodie auch als solche zu erkennen ist. Wäre es offensichtlich gewesen, dass der Brief nicht von der FPÖ stammte, hätte die Sache vielleicht als Satire durchgehen können. Ich vermute aber, dass der OGH sich hier »empathisch« in einen Wald- und Wiesenwirten eingefühlt hat. Das sind mitunter recht einfache Menschen und offensichtlich haben einige den Brief ernst genommen und sich beim vermeintlichen Absender beschwert. Insofern ist das Urteil für mich gut nachvollziehbar.
Gar nicht gut finde ich übrigens, dass die Tagespresse nun verklausuliert aber für mich deutlich wahrnehmbar dem Gerichtshof vorauseilenden Gehorsam unterstellt. Damit erweist sie dem Rechtsstaat einen Bärendienst.
Auch der Vergleich mit Kobuk hinkt; denn nicht der fiktive Eskimodichter Kobuk hat sich als Qualtinger sondern viel mehr der Qualtinger als Kobuk ausgegeben. Es lag bei der Aktion also schon einmal kein Missbrauch eines Namensrechtes vor.