@LeelaTorres
@HubertAiwanger
& Hubert Aiwanger &
#Aschaffenburg. Eine längst überfällige
Konsequenz muss sein, dass jeder, der als
Gewalttäter gegen die Allgemeinheit in
Erscheinung tritt, bereits beim ersten mal
entweder abgeschoben, eingesperrt oder
eingewiesen wird. Psychose, Drogenkonsum etc.
darf keine Ausrede sein.
15:07 - 26.01.25 - 9,2K Mal angezeigt
O 37 {1 73 © 460 RE: 8
@polizeigruen für die, die wie ich den Artikel 104 nicht auswendig kennen:
@polizeigruen
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Artikel 104
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.
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(2) Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterlicher Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen. Die Polizei darf aus eigener Machtvollkommenheit niemanden länger als bis zum Ende des Tages nach dem Ergreifen in eigenem Gewahrsam halten. Das Nähere ist gesetzlich zu regeln.
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(3) Jeder wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung vorläufig Festgenommene ist spätestens am Tage nach der Festnahme dem Richter vorzuführen, der ihm die Gründe der Festnahme mitzuteilen, ihn zu vernehmen und ihm Gelegenheit zu Einwendungen zu geben hat. Der Richter hat unverzüglich entweder einen mit Gründen versehenen schriftlichen Haftbefehl zu erlassen oder die Freilassung anzuordnen.
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(4) Von jeder richterlichen Entscheidung über die Anordnung oder Fortdauer einer Freiheitsentziehung ist unverzüglich ein Angehöriger des Festgehaltenen oder eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
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