Die CDU muss vor Gericht: Am 6.12. verhandelt das Landgericht Berlin nun endlich über die von uns unterstützte Klage gegen den CDU-Vorstand. Der Grund: #Merz’ früherer Lobbyverband Wirtschaftsrat sitzt dauerhaft im Parteivorstand – und darf dort mitreden. Darum geht's: 👇

Der Wirtschaftsrat der CDU ist ein Lobbyverband – und kein Parteigremium. Mitglieder im Wirtschaftsrat sind Unternehmer:innen – darunter auch viele mit fossilen Interessen. Im Vorstand und Präsidium sitzen u.a. Vertreter:innen von E.on, Daimler oder Deutsche Bank.

Mit Lobbyausgaben von über 5 Mio Euro ist der Wirtschaftsrat einer der größten Lobbyverbände in Deutschland. Er rangiert auf Platz 12 – und ist damit noch größer als etwa der Bauernverband oder der größte Pharmalobbyverband VFA.

Rein formal gibt es keine Verbindung zwischen CDU und Wirtschaftsrat – und doch agiert der mächtige Lobbyverband wie ein Parteigremium. Wirtschaftsrats-Präsidentin Astrid Hamker darf dauerhaft an den Vorstandssitzungen teilnehmen und dort auch mitreden.

Doch: Das Parteiengesetz verbietet Organisationen, die nicht zur Partei gehören, dauerhaft im Parteivorstand mitzureden. Zu Recht: Parteien sind wichtige demokratische Institutionen und müssen demokratisch organisiert sein.

Wichtig auch: Parteien und ihre Unter-Organisationen müssen qua Grundgesetz Rechenschaft über ihre Finanzierung offenlegen – und etwa Parteispenden ab bestimmten Schwellenwerten veröffentlichen. Der Wirtschaftsrat als externer Lobbyverband muss das aber nicht!

Über die Webseite des Verbands ist sichtbar, dass Konzerne wie Deutsche Bank, Bayer, Coca-Cola oder RWE den Wirtschaftsrat sponsern – doch in welcher Höhe bleibt im Dunkeln. Über das Lobbyregister ist sichtbar, dass die Einnahmen des Verbands über Sponsoring in Millionenhöhe liegen könnten.

Gut zu wissen dazu: Der Wirtschaftsrat wurde in den 1960er Jahren von den damaligen CDU-Schatzmeistern explizit außerhalb der Partei gegründet. Die CDU sollte so über den parteiexternen Verein Unternehmensgelder an den Parteikassen und Finanzämtern vorbei erhalten können.

Auch die renommierte Parteienrechtlerin Prof. Schönberger hält die Rechtslage für eindeutig. Im Deutschlandfunk-Interview sagte sie: Der Dauergaststatus sei weder mit dem Parteiengesetz noch mit der CDU-Satzung vereinbar.

Nun steht der CDU-Vorstand in dieser Sache vor Gericht. Wir von LobbyControl unterstützen die Klage des CDU-Mitglieds Luke Neite. Selbst sind wir nicht berechtigt zu klagen, aber wir begleiten die Klage sehr eng – und finanzieren sie auch.

Eine erste Klage vor dem CDU-Parteigericht wurde zwar aus formalen Gründen abgewiesen – hat aber für uns einen Teilerfolg erzielt: Das Parteiengericht bezeichnet unsere Kritik als „vertretbare Rechtsauffassung“.

@lobbycontrol
Das ist quasi eine Art "Commercial Action Committee" (CAC), in Anlehnung an die amerikanischen PACs (https://de.wikipedia.org/wiki/Political_Action_Committee).
Nur ist der Verein direkt mit der #CDU verbandelt, was selbst in den #USA wohl ein Unding wäre.
Political Action Committee – Wikipedia