Datensammelei von #BKA unzulässig

Das #Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz über das Bun­des­kri­mi­nal­amt in zwei Punkten be­an­stan­det
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Die #Verfassungsbeschwerde wurde von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) @Freiheitsrechte koordiniert. Die Klagen richteten sich gegen eine Neufassung des #BKA_Gesetz​es aus dem Jahr 2017, die im Mai 2018 in Kraft trat.

Von Christian #Rath
https://www.taz.de/!6036994

Interview Ulf Buermeyer @vieuxrenard , GFF-Vorstand
https://share.deutschlandradio.de/dlf-audiothek-audio-teilen.html?mdm:audio_id=dira_DLF_b985de04

Befugnisse des BKA beanstandet: Datensammeln unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat das Gesetz zum Bundeskriminalamt beanstandet. Daten dürfen nicht automatisch übertragen werden.