@sardegna Der Begriff "Messer" und deren Verbot ist für mich sowas von unklar. Es sollte schon immer genau definiert werden was man den nun nicht mehr mit sich rumtragen soll. Seit 50 Jahren ist in meiner Hose immer ein Schweizer Taschenmesser. Die beiden Klingen ( 4 + 6 cm) sind eingeklappt. Brauch ich da nun demnächst eine Waffenbesitzkarte? Wie sieht es bei Handwerkern aus die Schraubendreher mit sich führen? Darf ich gerade im Fachhandel erworbene Küchenmesser noch nach Hause tragen?
@sardegna Natürlich gibt es diese Bestimmungen. Nur hat sich eben "Messer" und "Verbot" allgemein so fest gesetzt, das man immer das Gefühl hat etwas verbotenes bei sich zu führen. Ein beidhändiges Öffnen eines Messer wird als unproblematisch gesehen. Umgekehrt gilt aber auch das selbst in der eigenen Wohnung Messer, die einhändig händelbar sind, unzugänglich gelagert werden sollen. In der Küche an die Wand hängen geht also nicht.
@[email protected] Eine dümmliche Symbolpolitik, schockiert war ich zu hören das der künftig ehemalige Bundeskanzler auf den Zug aufsprang... Auf Lindners Partei ist auch kein Verlass mehr...