Darf die Tageszeitung #jungeWelt im Bericht des #Inlandsgeheimdienst als »linksextremistische Gruppierung« bezeichnet werden – mit der erklärten Absicht der Bundesregierung, so der Zeitung den »Nährboden abzugraben«?
Über eine diesbezügliche #Klage des Verlags als Herausgeberin der jW gegen die Bundesrepublik Deutschland wird das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag erstinstanzlich verhandeln.
https://www.jungewelt.de/artikel/479312.jw-gegen-brd-prozess-um-pressefreiheit.html