Kennt wer die rechtlichen Grundlagen, warum #Krankenkassen #trans Menschen mit #Autismus Diagnose Kosten für medizinische Veränderungen mit geschlechtlichem Bezug verweigern können?

Gibt es dafür überhaupt eine Grundlage, oder ist das eher auf der Ebene erst mal Verweigern, aber wenn eins die Energie aufbringt vor Gericht zu gehen, wird es nach einem langen Verfahren vielleicht doch bewilligt, weil es keine rechtliche Grundlage für Verweigerung gibt?

Habe nur mitbekommen, dass häufiger gesagt wird, dass Autist*innen es schwer haben können #Kostenübernahmen zu bekommen. Weiß allerdings nicht, ob es dafür auch rechtlich eine Grundlage gibt, oder ob es auf Stigmatisierung und Vorurteilen beruht, ohne dass diese #Diskriminierung auch rechtlich verankert ist.

Hintergrund ist, dass ich bei mir Autismus vermute, aber Angst davor habe, mir tatsächlich eine offizielle #Diagnose zu holen. Weil mir damit eventuell Kosten für Transitions-Maßnahmen verweigert werden. Und ich weiß nicht, ob da wirklich was dran ist oder nicht.

#transition #gvop #gaop #epilation #ffs #kosten #neurodivergenz #mdk #s3leitlinie #begutachtungsanleitung

Ich hab hierzu verschiedene Richtlinien bzw. Leitlinien gefunden. Einmal vom GKV-Spitzenverband von 2020, in der Autismus als Ausschlusskriterium aufgeführt wird. Hier wird davon gesprochen, dass erst sichergestellt werden soll, dass die aufgeführten „Störungen“ nicht mit der veralteten Diagnose F64.0 in Wechselwirkung stehen, bevor körperlich verändernde Maßnahmen durchgeführt werden können.

Im Gegensatz dazu steht die S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung vom AWMF, 2018, in der zwar auch von psychischen Störungen gesprochen wird. Diese sollen aber kein Grund sein entsprechende transitions Behandlungen zu verhindern. Nur in schweren Ausnahmefällen soll zuerst eine Behandlung psychischer Beeinträchtigungen erfolgen, bevor körperliche Veränderungen vorgenommen werden. Autismus wird hier auch nicht aufgeführt.

Meiner Meinung nach bewilligt der MDK Kostenübernahmen jedoch nach der obigen Richtlinie (Falls es nicht inzwischen eine neuere Version gibt. Die ich nicht gefunden habe.). Was heißt, dass Psychiater*innen oder Psycholog*innen im Indikationsschreiben es konkret ausschreiben müssen, dass eine Autismus-Diagnose nicht mit der Geschlechts Inkongruenz und Geschlechts Dysphorie in Wechselwirkung stehen oder hierin eine Ursache für den Wunsch nach Transitions-Maßnahmen sind. (Sorry, dass ich das so direkt ausschreibe. Ich versuche mich an den amtlichen Formulierungen zu orientieren, um Verwirrung zu vermeiden, auch wenn diese öfter pathologisierend, übergriffig u.o. veraltet sind.)

Vielleicht liegt darin eine Ursache, wenn die Kostenübernahme für Transitions-Maßnahmen von Autist*innen durch MDK Gutachter*innen, und daraus folgend den KK, verweigert werden. Dass es oft nicht deutlich genug in Indikationsschreiben formuliert wird, dass Komorbiditäten durch u.a. Autimus ausgeschlossen sind.

Würde mich freuen, falls irgendwer mehr dazu weiß.