Wisst ihr noch, wie lang die Höchstbefristungsdauer nach #WissZeitVG aktuell ist und wie lange die Protagonistin des berühmten BMBF-Videos nach ihrer Promotion deshalb weiter befristet beschäftigt werden kann? Genau: 6 Jahre.

6 Jahre führen dazu, dass Befristung in einem Ausmaß möglich ist, das die arbeitgebenden Institutionen nicht zur Schaffung unbefristeter Stellen motiviert (auch wenn das formal gesehen Ziel des Gesetzes ist).

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6 Jahre führen dazu, dass in der Wissenschaft beschäftigte Personen erst mit Mitte 40 erfahren, ob sie dauerhaft in ihrem Beruf arbeiten oder sich (mit den dann bestehenden Hürden) neu orientieren müssen.

6 Jahre führen dazu, dass Menschen ihre Familiengründung aufschieben und ungewollt kinderlos bleiben, weil es nach der Entfristung aus biologischen Gründen zu spät ist.

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6 Jahre führen dazu, dass sich viele, die sehr gut geeignet wären, die akademische Karriere schlicht nicht leisten können und sich Jobs suchen, die ihren Lebensunterhalt sichern.

Das (!) war der Anfang von #95vsWissZeitVG wie #IchBinHanna.

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Deshalb ist der Status quo, ergänzt um ein paar Mindestlaufzeiten, keine brauchbare Lösung. Die 4+2-Idee ist primär deshalb unbrauchbar, weil sie immer noch zu viel Befristung zulässt und so das eigentliche Ziel der Reform - der Eindämmung von Befristung - nicht erreicht, denn der 2-Jahres-Vertrag mit Anschlusszusage wird in den meisten Fällen nicht kommen.

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Es braucht deshalb Instrumente, die wirklich unbefristete Stellen zur Regel machen. Eine deutlich kürzere Phase erlaubter Befristung ohne jegliche Verstetigungsperspektive ist nötig; daneben die Einführung einer Befristungshöchstquote, die z. B. auch tariflich ausgehandelt werden kann.

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