Wisst ihr noch, wie lang die Höchstbefristungsdauer nach #WissZeitVG aktuell ist und wie lange die Protagonistin des berühmten BMBF-Videos nach ihrer Promotion deshalb weiter befristet beschäftigt werden kann? Genau: 6 Jahre.
6 Jahre führen dazu, dass Befristung in einem Ausmaß möglich ist, das die arbeitgebenden Institutionen nicht zur Schaffung unbefristeter Stellen motiviert (auch wenn das formal gesehen Ziel des Gesetzes ist).
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