Vereinsverbote sind Ausdruck der wehrhaften Demokratie. Seit 1964 wurden in Deutschland 55 Vereine verboten. Bekannte Beispiele sind die „Arbeiterpartei Kurdistan“ (PKK) oder auch die rechtsextreme Vereinigung „Combat 18“.
#75JahreGrundgesetz

Organe eines Staats, der "Vereine" wie die #PKK verbietet bzw. dieses abstruse Verbot aufrecht erhält (die PKK ist nun schon seit Jahrzehnten eine radikal basisdemokratische Vereinigung mit dem Ziel der Errichtung eines demokratischen Konföderalismus), aber zu einem autokratischen Staat wie der Türkei und dem Hamas-Versteher #Erdogan, der kurdische Zivilist_innen völkerrechtswidrig bombadiert, wirtschaftliche und politische Beziehungen unterhält, sollten sich nun wirklich nicht dazu versteigen, solche Vereinsverbote als "Ausdruck einer wehrhaften Demokratie" zu bezeichnen. Noch lächerlicher und dazu ein Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit ist die Konstruktion eines "Vereins #Indymedia #linksunten zum Zwecke eines Verbots und nun auch noch Durchsuchungen bei Journalisten wegen des Verlinkens einer Archivwebsite 🙈
Liebe @bpb bitte bildet euch mal politisch und setzt euch kritisch mit Vereinsverboten auseinander. Danke!

#RadioDreyeckland #Art5GG #GrundgesetzUltras

@an_believable unser Posting war nicht als Positionierung gemeint. Vereinsverbote sind dazu gedacht, Vereinigungen zu verbieten, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. Bei den genannten Beispielen handelt es sich um Vereinigungen aus verschiedenen Phänomenbereichen, die in Deutschland verboten wurden. Die bpb nimmt keine Wertung oder Interpretation dieser Verbote vor. (1/2)
@an_believable Eine Diskussion zum Begriff der "streitbaren" oder "wehrhaften" Demokratie gibt es hier: https://bpb.de/41891 Viele Grüße vom bpb Social Media Team (2/2)
Streitbare Demokratie

"Streitbare Demokratie" – das ist ein Grundverständnis der Demokratie in Deutschland. Zugleich ist es aber auch der Sammelbegriff für ein rechtspolitisches Instrumentarium im Grundgesetz und in weiteren Einzelgesetzen, mit dem sich der Staat gegen se

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