Wie die Behörden in Pforzheim mit einer Anzeige eines Autofahrers gegen Natenom umgegangen sind…

…im Kontrast zum Umgang mit Anzeigen von Natenom gegen Autofahrende. Vor mehreren Wochen hat mich jemand angezeigt. Diese Anzeige wurde bearbeitet von einem Polizisten in Pforzheim, ich nenne ihn hier „Plz“ und von einem Mitarbeiter der Bußgeldstelle Pforzheim, ich nenne ihn hier Herrn „BgSt“. Ich möchte zuvor einige Informationen zu dem Polizisten und auch zur Bußgeldstelle nennen, bevor es dann um die Anzeige gegen mich geht. Diese Informationen sind meiner Ansicht nach wichtig, um einen Eindruck darüber bekommen zu können, wie unterschiedlich hoch die Anforderungen an eine Anzeige sein können.

"Gestern auf der Landstraße […] ist der Fahrradfahrer Schlangenlinien gefahren und hat dadurch den kompletten Fahrstreifen benötigt. Der Verkehr und ich wurden durch diese Fahrweise gefährdet."
"Dazu erstellte der Polizist einen Vermerk, in dem er u. a. schrieb, dass der Fahrradfahrer und auch sein Internetname (Twitter) aus früheren Ermittlungsverfahren bekannt sei. Dass bekannt sei, dass der Radfahrer eine Helmkamera nach vorne gerichtet habe und eine Kamera nach hinten gerichtet am Fahrrad angebracht habe. Und auch, dass der Radfahrer laut eigenen Aussagen (Twitter) einen Abstandsmesser am Fahrrad angebracht habe, um die Abstände beim Überholen zu messen."
"Es lag also eine Anzeige vor, die sowohl vom Polizisten Herrn „Plz“ als auch von der Bußgeldstelle bearbeitet wurde, obwohl es keinerlei Beweise oder unabhängige Zeugen gab. Die hohen Anforderungen an eine Anzeige, die in meinen Fällen immer erfüllt sein müssen, waren hier offensichtlich nicht so wichtig."

"Unter anderem gab es folgende Anmerkungen des Polizisten zu diesem Vorfall:

- Ich hätte weiter rechts fahren müssen.

- Der Fahrer des entgegenkommenden Fahrzeug habe auch gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen, da rechts von diesem noch Platz bis zur Begrenzungslinie war.

- Wären alle Beteiligten ganz rechts gefahren, wäre es für den Busfahrer einfacher gewesen, zu überholen.

- Der Bus habe genug Abstand zu mir eingehalten.

- Außerdem könne der Bus nicht die ganze Zeit hinter mir fahren."

"Die Anmerkungen des #Polizisten zu diesem Vorfall waren:

- Der Fahrer dürfe mit der #Hupe anzeigen, dass er überholen will.

- Im #Gesetz stehe zwar „kurz“, aber es sei nicht definiert, wie lange „kurz“ ist. Deshalb sehe er hier kein Problem. Nicht einmal eine #Ordnungswidrigkeit.

- Auch das zweite Hupen sei in Ordnung für den Polizisten, da der #Fahrer wieder nur das #Überholen anzeige."

"Der #Polizist sagte zu diesem Vorfall unter anderem:

Die #Beschuldigte habe gar nicht mit Wucht geworfen, sondern nur ganz leicht. Oder es könne auch sein, dass sie die #Dose nur aus dem #Auto #geworfen habe und gar nicht auf mich werfen wollte...."

"...Dann nahm er ein Stück zerknülltes Papier in die Hand, stützte seinen Ellbogen auf dem Schreibtisch ab, den Unterarm senkrecht nach oben zeigend, bewegte den Unterarm und die Hand etwas nach vorne, ließ das Papier fallen und sagte dazu, dass es ja eher so gewesen sei."

Aber klar, JEDE #Anzeige wurde gewissenhaft verfolgt und die #Polizei war ja sooooooo ordentlich....

#fahrradMordor #ihrSeidNichtUnschuldig

... und überhaupt: Dinge aus #Autos werfen ist also laut #Polizei straffrei?

Oder wurde von der #Polizei da ermittelt wegen #Umweltverschmutzung?

#fahrradMordor #pforzheim