23.1.1936 Große Strafkammer in Stade verurteilt 9 Angeklagte, unter ihnen 7 SA-Männer, wegen Landfriedensbruchs zu Haftstrafen. Die Angeklagten hatten im Dez. 1934 einen Pastor angegriffen, der den "Stürmer" als Schmutzblatt bezeichnet hatte. #OTD
Auch im "Dritten Reich" waren einzelne Richter um Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit der Justiz bemüht.

8) Stattdessen nahmen sie sich alle Freiheiten, noch über die Verordnungen und Gesetze hinausgehende drakonische Strafen, u.a. Todesstrafen wegen geringster Vergehen, zu erlassen. Insofern zählt Richter Quittel zu den absoluten Ausnahmen.

Literatur: Stephan A. Glienke: Die Ausstellung "Ungesühnte Nazijustiz" (1959-1962). Zur Geschichte der Aufarbeitung nationalsozialistischer Justizverbrechen. Nomos Verlag, Baden-Baden 2008.
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