DIE CNIL

hat gegen AMAZON FRANCE LOGISTIQUE eine Bußgeld v 32 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Artikel 5.1.c, 6, 12, 13 und 32 #DSGVO #Datenschutz verhängt.

Der Beschluss ist mit Begründung veröffentlicht. Beschwerde ist zugelassen
https://www.legifrance.gouv.fr/cnil/id/CNILTEXT000048989272

Délibération SAN-2023-021 du 27 décembre 2023 - Légifrance

Autorités administratives indépendantes > Délibération SAN-2023-021 du 27 décembre 2023

Die „Versäumnisse“ sind keine Seltenheit. Unternehmen sollten sich besser am Fairnessgedanken orientieren. Dann klappt es auch mit der #DSGVO ;)
„Es wurden Indikatoren eingeführt, die die Inaktivitätszeiten der Scanner der Beschäftigten maßen. Die CNIL hielt die Einführung eines Systems, das die Unterbrechungen der Aktivität so genau misst und dazu führt, dass der Arbeitnehmer potenziell jede Pause oder Unterbrechung begründen muss, für rechtswidrig.
Die CNIL befand, dass das System zur Messung der Geschwindigkeit, mit der der Scanner beim Einräumen von Artikeln benutzt wird, übertrieben war…
…Ausgehend von der Annahme, dass sehr schnell gescannte Gegenstände das Fehlerrisiko erhöhen, wurde ein Indikator verwendet, um zu messen, ob ein Gegenstand innerhalb von 1,25 Sekunden nach dem vorherigen gescannt wurde.
Ganz allgemein hielt es die CNIL für übertrieben, alle durch das System gesammelten Daten sowie die daraus abgeleiteten statistischen Indikatoren für alle Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer 31 Tage lang aufzubewahren.“

@privacyDE

unternehmen die "fair" sein sollen:

"aBER dann veRdieneN wiR jA wEniger GeLD"

und

"unseRE aNwält:inNEn SaGEn DaS IsT niCHt oFfenkunDig iLlegaL"