DIE CNIL

hat gegen AMAZON FRANCE LOGISTIQUE eine Bußgeld v 32 Millionen Euro wegen Verstößen gegen Artikel 5.1.c, 6, 12, 13 und 32 #DSGVO #Datenschutz verhängt.

Der Beschluss ist mit Begründung veröffentlicht. Beschwerde ist zugelassen
https://www.legifrance.gouv.fr/cnil/id/CNILTEXT000048989272

Délibération SAN-2023-021 du 27 décembre 2023 - Légifrance

Autorités administratives indépendantes > Délibération SAN-2023-021 du 27 décembre 2023

Die „Versäumnisse“ sind keine Seltenheit. Unternehmen sollten sich besser am Fairnessgedanken orientieren. Dann klappt es auch mit der #DSGVO ;)

@privacyDE

unternehmen die "fair" sein sollen:

"aBER dann veRdieneN wiR jA wEniger GeLD"

und

"unseRE aNwält:inNEn SaGEn DaS IsT niCHt oFfenkunDig iLlegaL"