Änderung des Bundeswaldgesetzes geplant: Erhebliche Einschränkungen für das #Fahrrad. Künftig nur noch „Straßen und dafür geeignete Wege“ zulässig. „ungeeignet“ seien ... sogenannte
„Feinerschließungslinien“ (Rückegassen, Zugänge zu forstlichen und jagdlichen Infrastrukturen, Pfade für Wildwechsel, Pirschpfade). Sogar Abfuhrwege für Holztransporte, auf denen Unternehmen Maschinen mit bis zu 44 Tonnen bewegt werden dürfen, wären für Radfahrer tabu. #Wald #MTB #Gravelbike
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E-Bike-Verbot: Neues Gesetz sieht strenge Regeln fürs Radeln im Wald vor

Die geplante Änderung des Bundeswaldgesetzes dürfte Radfahrern nicht gefallen. Besonders kontrovers ist die Sperrung von Wegen, auf denen ansonsten schwere Lkw fahren. Auch für das öffentliche Teilen von Strecken über Apps wie Komoot sieht der Gesetzgeber Einschränkungen vor.

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