Krass - Entwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes möchte das digitale Erfassen von Wegen kriminalisieren solange sie nicht durch den Waldbesitzer freigegeben sind.

"(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhan- denen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde."

https://www.mtb-news.de/news/neuer-entwurf-des-bundeswaldgesetzes/

Jetzt fangen wir an wie in Indien oder China wo es ein Staatsmonopol auf Karten gibt. Erstellen eigener Karten wird kriminalisiert.

#openstreetmap

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen? - MTB-News.de

In Berlin wird das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Es soll den veränderten Gegebenheiten angepasst und geupdatet werden. Welche Konsequenzen dies wohl für uns Mountainbikende hat und welche Neuerungen der Entwurf vorsieht, erfahrt ihr im Artikel.

MTB-News.de
@flohoff Die Intention wird sein, das Entstehen und Etablieren von wilden Wegen zu vermeiden, für die der Waldbesitzer dann (in Grenzen) verkehrssicherungspflichtig ist.
@ths4bc du hast ein betretungsrecht der freien Natur. Du darfst einfach durch den Wald laufen. Wenn das mehr machen entsteht ein Trampelpfad. So be it.
@flohoff Ist mir klar. Und wenn den Trampelpfad dann jemand für seinen Arbeitsweg nutzt und durch einen herunterfallenden Ast verletzt wird, kommt die Berufsgenossenschaft zum Waldbesitzer und fordert die Behandlungskosten. Mit der Begründung, der Geschädigte hätte einen digital ausgewiesenen Weg benutzt und sich nicht nur in der freien Natur bewegt.
@grosser_mensch

@ths4bc @grosser_mensch äh nein. Das sind waldtypische gefahren die du hinzunehmen hast.

Ich wohne selber in Alleinlage mitten im Wald ... 800m vom nächsten Nachbarn. Been there ... Done that

@flohoff @grosser_mensch Da hast Du ja recht, aber wenn der Ast vom einem Baum stammt von dem der Waldbesitzer nachweislich wußte, dass er eine Gefährdung darstellt, ist er dann doch haftbar. Die Waldbesitzer wollen dem damit verbundenen Ärger schlicht aus dem Weg gehen.

@ths4bc

Waldbesitzer wollen möglichst für lau Sicherheit haben. Ich weiß nicht, ob das ein schützenswertes Interesse ist...

Es sind wahrscheinlich Leute, die sonst gerne Bürokratie-Bashing betreiben, aber wenn's um die eigene Bequemlichkeit bzw. das eigene Portemonnaie geht, munter absurde Genehmigungspflichten ins Gesetz schreiben lassen.

@flohoff @grosser_mensch