Krass - Entwurf zur Neuordnung des Bundeswaldgesetzes möchte das digitale Erfassen von Wegen kriminalisieren solange sie nicht durch den Waldbesitzer freigegeben sind.

"(3) Das erstmalige digitale Anzeigen oder digitale Ausweisen von noch nicht vorhan- denen Pfaden sowie von Wildwechseln, Fußpfaden, Rückegassen oder Fahrspuren als virtuelle Routen oder Trails durch bislang weglose Flächen im Wald bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden und der Genehmigung der zuständigen Behörde."

https://www.mtb-news.de/news/neuer-entwurf-des-bundeswaldgesetzes/

Jetzt fangen wir an wie in Indien oder China wo es ein Staatsmonopol auf Karten gibt. Erstellen eigener Karten wird kriminalisiert.

#openstreetmap

Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes: Das Ende des Mountainbikens, wie wir es kennen? - MTB-News.de

In Berlin wird das Bundeswaldgesetz neu verhandelt. Es soll den veränderten Gegebenheiten angepasst und geupdatet werden. Welche Konsequenzen dies wohl für uns Mountainbikende hat und welche Neuerungen der Entwurf vorsieht, erfahrt ihr im Artikel.

MTB-News.de
@flohoff Die Intention wird sein, das Entstehen und Etablieren von wilden Wegen zu vermeiden, für die der Waldbesitzer dann (in Grenzen) verkehrssicherungspflichtig ist.
@ths4bc du hast ein betretungsrecht der freien Natur. Du darfst einfach durch den Wald laufen. Wenn das mehr machen entsteht ein Trampelpfad. So be it.
@flohoff Ist mir klar. Und wenn den Trampelpfad dann jemand für seinen Arbeitsweg nutzt und durch einen herunterfallenden Ast verletzt wird, kommt die Berufsgenossenschaft zum Waldbesitzer und fordert die Behandlungskosten. Mit der Begründung, der Geschädigte hätte einen digital ausgewiesenen Weg benutzt und sich nicht nur in der freien Natur bewegt.
@grosser_mensch
@ths4bc @flohoff @grosser_mensch Das möchte ich sehen, wie die Berufsgenossenschaft das macht. Hast du da Urteile zu, die zeigen, dass das irgendwann irgendwie mal passiert ist?

@cuteredpwnda @flohoff @grosser_mensch Das war ein überspitztes Beispiel, aber so denken Waldbesitzer. Und unrealistisch ist es nicht.

Grundsätzlich hat der Waldbesitzer im Wald zwar erst einmal keine Verkehrssicherungspflicht. Aber an Waldwegen und bei ihm bekannten, außergewöhnlichen Gefahren haftet er dann doch, wenn er im Wissen darüber untätig geblieben ist.

Dann möchte sich der Geschädigte bzw. dessen Versicherung natürlich an ihm schadlos halten.