Gestern (19.10.2023) hat das Bundessozialgericht ein unerwartet weitreichendes Urteil auf den Weg gebracht.

#Transgesundheit
#BSG AZ B 1 KR 16/22 R

Hier einige Einordnungen, soweit derzeit (mir) möglich.

Das BSG hat wegen der Fortschreibung der Diagnosen und Behandlungsleitlinien die frühere Rechtsprechung als nicht mehr dazugehörig eingeordnet.

Insofern hat der BSG die Kontinuität seiner eigenen Rechtsprechung unterbrochen.

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https://chaos.social/@tinrechtshilfe/111267216119964424

TIN-Rechtshilfe (@[email protected])

Zur Ablehnung der Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person durch das Bundessozialgericht sagt die klagende Person Robin Nobicht: "Die Entscheidung vom BSG finde ich persönlich schrecklich". Die Anwältin Friederike Boll ergänzt: „Die Forderung nicht-binärer Personen auf Gleichberechtigung dazu zu nutzen, jetzt auch binären trans* Personen den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu erschweren, ist ein enormer Rückschritt in Sachen Menschenrechte."

chaos.social

Das BSG erwägt einen Vertrauensschutz für "begonnene Behandlungen". Was genau dazu zählen wird und wie verbindlich der Leistungsanspruch ist, wird erst mit dem ausführlichen, schriftlichen Urteil feststehen.

Das Gericht möchte keine Behandlungen stoppen oder verhindern, sondern einheitliche = nichtbinär-inklusive Regelungen und Gesundheitsversorgung nach dem Stand der Wissenschaft – und die auch nicht vom MDS/MDK. Das BSG wird den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür beauftragen.

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Auch bei einer gesetzlichen Verankerung des Leistungsanspruchs (siehe Koalitionsvertrag) wäre die Frage nach den Leistungsansprüchen genau dort gelandet: beim G-BA zu so einer Prüfung und Regelung. (Nur bestenfalls besser beratend flankiert und mit Fristsetzung ähnlich der Einführung von PrEP.)

Rechtskräftig wird das Urteil erst mit dem Tag der Zustellung/Veröffentlichung der konkreten, ausführlichen Schriftfassung. Das kann vermutlich 1-4 Monate dauern.

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Wie drastisch die Auswirkungen des kommenden Urteils vom Bundessozialgericht zur Transgesundheitsversorgung sind, wird vor allem von den konkreten Formulierungen zur "Vertrauensregelung" bei "begonnenen Maßnahmen" abhängen. Diese kommen erst mit dem schriftlichen Urteil.

Es ist zu befürchten, dass manche Kassen und Behandler_innen trotzdem schon jetzt, vor dem rechtskräftigen Urteil, Probleme bereiten werden.

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Ihr könnt euch sicher sein, dass gerade viele Akteur*innen in der Community – vor allem die Beratungsstellen – an der nötigen Infolage und Kommunikation arbeiten, um alle, die seit gestern oder in nächster Zeit in Sorge sind, bestmöglich zu beraten und durch diese Krise zu begleiten.

#BSG #Transgesundheit

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Achtet aufeinander und auf Euch selbst, checkt bei Friends ein, schaut ob Ihr im Doomscrolling landet und was Euch erdet. Traut Euch, andere um Care, Zuhören oder Zeit zu bitten.

Wenn möglich crowdfunden und organisieren Leute/Gruppen/Allys Workshops für Körperarbeit, Resilienz und Austausch.

Kommt einigermaßen gut durch die Nacht und das Wochenende. 💌 und die Zeit, die vor Euch liegt sowieso. 🙏🌟

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PS:

Mit dem konkreten Urteil wird auch absehbar, inwiefern die bisherige #TransGesundheitsversorgung entlang der MDK-Richtlinie überhaupt darunter fällt.

Hintergrund: Der MDS hatte sich ausdrücklich nicht an der aktuellen S3-Leitlinie, sondern der weiterhin gültigen, bisherigen Rechtsprechung des #BSG orientiert.

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UPDATE!! #BSG-Urteil zu #TransGesundheitsversorgung #Transgesundheit

Sabine Lange von lippequeer e.V. hat beim BSG nachgefragt und sich die Reichweite des Urteils erklären lassen: Es gelte nicht für die Kostenübernahme und Behandlungen binärer trans* Personen.

lippequeer.de/news.html vom 24.10.2023

(Nachtrag | weiterhin gilt: Nur das schriftliche Urteil wird wirklich mehr Klarheit bringen. Die Monate danach die praktische Erfahrung, was Kassen und MDKs versuchen werden, daraus zu machen.)

Mit dem Wissensstand vom letzten Wochenende aus
• den PMs/BSG-Bericht,
• einigem Austausch und
• einem Hintergrundgespräch mit einer fachlich kompetenten Person, die in Kassel war, hier ein längerer Text von mir zum #BSG-Urteil #Transgesundheit (mit Link zu einer noch längeren Fassung).

Viele arbeiten derzeit viel, sowohl für Infolage, als auch vorbereitend. Danke 🙏 allen. 🌟

In #Bremen ist Sonntag ein offener Raum für Austausch, Fragen, Organisierung bei #TransRecht.

https://trans-recht.de/information-und-treffen-zum-urteil-des-bsg-am-29-10-2023-1100uhr-am-wall-190/

Information und Treffen zum Urteil des BSG am 29.10.2023 11:00Uhr – Am Wall 190 – Trans* Recht e.V.

Der Bundesverband Trans* (BVT*) hat seit heute einen ersten Kommentar im Netz. 🙏 Außerdem gab es eine ausführliche Rundmail an die Mitgliedsorganisationen.

#BSG #Transgesundheit

https://www.bundesverband-trans.de/urteil-des-bsg-kostenubernahmen/

Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kostenübernahmen bei nicht-binären Personen · Bundesverband Trans*

Am 19.10. hat das Bundessozialgericht (BSG) eine Pressemitteilung zu einem Verfahren (B 1 KR 16/22 R) veröffentlicht, in dem die Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person verhandelt wurde. Die Klage der nicht-binären Person hatte keinen Erfolg. Das ist erschütternd und schmerzhaft, nicht nur für nicht-binäre Personen, die geschlechtsangleichende Maßnahmen anstreben. Gleichzeitig wirft das Urteil ... Weiterlesen

Bundesverband Trans*

Die dgti hat beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zum #BSG-Urteil nachgefragt und heute bei Insta diese Antwort zur Verfügung gestellt:

"Wie besprochen, haben wir die Krankenkassen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 - B 1 KR 16/22 R -zur Frage der Ansprüche zur Behandlung eines durch eine Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung informiert und erste Umsetzungsempfehlungen gegeben.

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GKV @ dgti

...

Vor dem Hintergrund der uns bisher grundsätzlich durch den Terminbericht des Bundessozialgerichts vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Urteil haben wir den Krankenkassen empfohlen,

1. in laufenden Fällen die Kosten für bereits begonnene -medizinisch notwendige - Behandlungen von transsexuellen "Personen im Rahmen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen (Mann-zu-Frau-Transsexualismus/ Frau-zu-Mann-Transsexualismus) weiterhin zu übernehmen

...

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GKV @ dgti

...

sowie 2. bis auf Weiteres über Neuanträge auf geschlechtsangleichende Maßnahmen transsexueller Personen auf der Grundlage der bisher gefestigten leistungsrechtlichen Maßstäbe zu entscheiden.

...

3/5

GKV @ dgti

...

Zudem haben wir den Krankenkassen mitgeteilt, dass Ansprüche auf solche Behandlungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale zu erhöhen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Vorliegen einer Empfehlung des G-BA oder entsprechender gesetzlicher Regelungen weiterhin nicht bestehen.

...

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GKV @ dgti

...

Nach Vorlage der vollständigen Urteilsausfertigung werden wir eine erneute Bewertung vornehmen und ggf. weitere Empfehlungen aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen Referat Leistungsrecht/Rehabilitation/Selbsthilfe
GKV-Spitzenverband, Berlin"

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Interview bei Radio Corax mit Robin Nobicht, der klageführenden Person, zum #BSG-Urteil (etwas über 22 Minuten).

https://radiocorax.de/urteil-des-bundessozialgerichts/

@einfachfreddy Danke fürs teilen, ich finde es aber zu viel von einer Entwarnung zu sprechen. Ich war selber vor Ort und habe die mündliche Begründung mitbekommen. Diese hat eben klar gemacht, dass nicht mehr zwischen binär und nichtbinär trans Unterschieden wird. Der Vertrauensschutz ist ein Apell des BSG und damit rechtlich nicht bindend. Wir können nur auf das schriftliche Urteil warten, für Entwarnung ist is mmN zu früh, für Schwarzmalerei auch - für organisierung genau der richtige Zeitpkt!

@QueerAsInRadical

Ich spreche/schreibe auch nicht von einer Entwarnung?

@einfachfreddy

Danke für die Einordnung. Ich hab das heute früh gelesen und bin super wütend und fassungslos.

@catrinity ja, seit gestern Abend brennt es sich langsam durch. Das Bittere ist, dass das BSG es gut meinte, aber die Tiefe der Konsequenz nicht versteht (wie so oft, wenn cis Personen die Trans*Gesundheitsversorgung für eine beliebig zeitlich schiebliche, optionale Versorgung halten).

@einfachfreddy

Ja, ich hab die Auszüge aus der Begründung gelesen und die waren teilweise wohlmeinend und teilweise wieder so fucking patronizing. Und ich frag mich auch wie das alles verfassungsgemäß sein kann.

Außerdem... der GBA is doch einfach schon ein Werkzeug, dass den Kassen Geld sparen soll, is it not? Ich kenn die von meinen Problemen mit der Verordnung meiner Migräneprophylaxe. Denen jetzt zuzutrauen im Sinne der Betroffenen zu entscheiden, is doch... naiv?

@catrinity

BVerfG sind auch fachfremde cis Jurist/innen. Das Thema ist ja nicht mal bei Mediziner*innen und Psychotherapeutin_nen flächendeckend und reflektiert präsent. Welche Konsequenzen verfassungswidrig sind etc werden die superguten Jurist*innen die den Fall begleiten rausarbeiten.

G-BA ist kein einfaches Ding, wäre aber ebennauch schon beauftragt, wenn die Koalition in die Pötte gekommen wäre. Gesetz wäre asap wirklich gut.

(Die Folgekosten von Nicht-Behandlung sind btw enorm.)

@catrinity Vor allem braucht der G-BA eine beratende Begleitung, weil die ich glaube 5 Mediziner*innen und die wohl 3 Krankenkassen-Vertreter*innen allesamt fachfremd sind. Es gibt wenn ich die Zahlen einigermaßen richtig im Kopf habe, 2 Patient*innen-Vertreter*innen im Gremium. Insgesamt keine einfache Struktur, aber besser, als Gesundheitsleistungen zu einem politischen Spielball zu machen. Damit war nach 1945, Aktion T4 etc (fast¹) Schluss.

¹ Ausnahme zB Sterilisationszwang im TSG 1981-2011

@einfachfreddy

Ah, danke für die Infos dazu, ich bin da auch leider nicht so super informiert zu. Das klingt schon alles sinnvoll und besser als die Alternative.

@einfachfreddy
Es gibt keine stimmberechtigten Vertreter:innen von Patient:innen.
Kurz gesagt sind es fünf Vertreter:innen der Leistungserbringer (1x KZV, 2x KV und 2x Krankenhausgesellschaft) sowie 5 von den Kassen plus 3 sog. unabhängige Mitglieder, die im Einvernehmen mit dem Gesundheitsausschuss des Bundestages benannt werden.
Dazu kommen dann hunderte Mitglieder in den Unterausschüssen des G-BA.
@catrinity
@einfachfreddy
§91 SGB V.
Patient:innenvertreter sind zum Teil in Unterausschüssen vertreten aber niemals stimmberechtigt (wo kämen wir da auch hin?).
@catrinity

@einfachfreddy

Ja, aber beim BVerfG sind ja immerhin die wichtigen Entscheidungen zur dritten bzw vierten Option rausgekommen. Und dann BGH und BSG so "jaaaah Moment mal, so dann doch nicht". -_-

(Und ja, das mit den Folgekosten ist immer und überall so und keine Sau interessiert es, sonst hätten wir ja auch 100 % mehr Kassenzulassungen für Therapie und flächendeckend Luftfilter. 🙃)

Gah. Ich hoffe ganz sehr, es wird schnell und gut geklärt.

@catrinity das BSG hat die Entscheidung Dritte Option ausdrücklich miteinbezogen und positiv gewertet. Personenstand ist aber nunmal getrennt von Sozialrecht, seit OP-Zwang und Zwangssterilisation plus cis-normative Körpervorstellungen auch dank BVerfG passé sind.
@catrinity das Problem ist die verschleppte Gesetzgebung. Sowohl PStR (seit 1981/2011), als auch Sozialrecht (seit 1987/2018).

@einfachfreddy

Das macht Sinn, danke. Sorry für meine unqualifizierten Zwischenrufe hier 🙈 .

@einfachfreddy danke für die infos. Hab das gestern Abend mitbekommen und nach dem Bundesratszeug zum #sbgg war das einfach ein wenig viel für einen Tag. Bin sehr froh, das men PartnerIn mich dann aus dem doomscrolling und aus der Verzweiflung rausgezogen hat.