Gestern (19.10.2023) hat das Bundessozialgericht ein unerwartet weitreichendes Urteil auf den Weg gebracht.

#Transgesundheit
#BSG AZ B 1 KR 16/22 R

Hier einige Einordnungen, soweit derzeit (mir) möglich.

Das BSG hat wegen der Fortschreibung der Diagnosen und Behandlungsleitlinien die frühere Rechtsprechung als nicht mehr dazugehörig eingeordnet.

Insofern hat der BSG die Kontinuität seiner eigenen Rechtsprechung unterbrochen.

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https://chaos.social/@tinrechtshilfe/111267216119964424

TIN-Rechtshilfe (@[email protected])

Zur Ablehnung der Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person durch das Bundessozialgericht sagt die klagende Person Robin Nobicht: "Die Entscheidung vom BSG finde ich persönlich schrecklich". Die Anwältin Friederike Boll ergänzt: „Die Forderung nicht-binärer Personen auf Gleichberechtigung dazu zu nutzen, jetzt auch binären trans* Personen den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu erschweren, ist ein enormer Rückschritt in Sachen Menschenrechte."

chaos.social

Das BSG erwägt einen Vertrauensschutz für "begonnene Behandlungen". Was genau dazu zählen wird und wie verbindlich der Leistungsanspruch ist, wird erst mit dem ausführlichen, schriftlichen Urteil feststehen.

Das Gericht möchte keine Behandlungen stoppen oder verhindern, sondern einheitliche = nichtbinär-inklusive Regelungen und Gesundheitsversorgung nach dem Stand der Wissenschaft – und die auch nicht vom MDS/MDK. Das BSG wird den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür beauftragen.

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Auch bei einer gesetzlichen Verankerung des Leistungsanspruchs (siehe Koalitionsvertrag) wäre die Frage nach den Leistungsansprüchen genau dort gelandet: beim G-BA zu so einer Prüfung und Regelung. (Nur bestenfalls besser beratend flankiert und mit Fristsetzung ähnlich der Einführung von PrEP.)

Rechtskräftig wird das Urteil erst mit dem Tag der Zustellung/Veröffentlichung der konkreten, ausführlichen Schriftfassung. Das kann vermutlich 1-4 Monate dauern.

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Wie drastisch die Auswirkungen des kommenden Urteils vom Bundessozialgericht zur Transgesundheitsversorgung sind, wird vor allem von den konkreten Formulierungen zur "Vertrauensregelung" bei "begonnenen Maßnahmen" abhängen. Diese kommen erst mit dem schriftlichen Urteil.

Es ist zu befürchten, dass manche Kassen und Behandler_innen trotzdem schon jetzt, vor dem rechtskräftigen Urteil, Probleme bereiten werden.

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Ihr könnt euch sicher sein, dass gerade viele Akteur*innen in der Community – vor allem die Beratungsstellen – an der nötigen Infolage und Kommunikation arbeiten, um alle, die seit gestern oder in nächster Zeit in Sorge sind, bestmöglich zu beraten und durch diese Krise zu begleiten.

#BSG #Transgesundheit

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Achtet aufeinander und auf Euch selbst, checkt bei Friends ein, schaut ob Ihr im Doomscrolling landet und was Euch erdet. Traut Euch, andere um Care, Zuhören oder Zeit zu bitten.

Wenn möglich crowdfunden und organisieren Leute/Gruppen/Allys Workshops für Körperarbeit, Resilienz und Austausch.

Kommt einigermaßen gut durch die Nacht und das Wochenende. 💌 und die Zeit, die vor Euch liegt sowieso. 🙏🌟

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@einfachfreddy

Danke für die Einordnung. Ich hab das heute früh gelesen und bin super wütend und fassungslos.

@catrinity ja, seit gestern Abend brennt es sich langsam durch. Das Bittere ist, dass das BSG es gut meinte, aber die Tiefe der Konsequenz nicht versteht (wie so oft, wenn cis Personen die Trans*Gesundheitsversorgung für eine beliebig zeitlich schiebliche, optionale Versorgung halten).

@einfachfreddy

Ja, ich hab die Auszüge aus der Begründung gelesen und die waren teilweise wohlmeinend und teilweise wieder so fucking patronizing. Und ich frag mich auch wie das alles verfassungsgemäß sein kann.

Außerdem... der GBA is doch einfach schon ein Werkzeug, dass den Kassen Geld sparen soll, is it not? Ich kenn die von meinen Problemen mit der Verordnung meiner Migräneprophylaxe. Denen jetzt zuzutrauen im Sinne der Betroffenen zu entscheiden, is doch... naiv?

@catrinity

BVerfG sind auch fachfremde cis Jurist/innen. Das Thema ist ja nicht mal bei Mediziner*innen und Psychotherapeutin_nen flächendeckend und reflektiert präsent. Welche Konsequenzen verfassungswidrig sind etc werden die superguten Jurist*innen die den Fall begleiten rausarbeiten.

G-BA ist kein einfaches Ding, wäre aber ebennauch schon beauftragt, wenn die Koalition in die Pötte gekommen wäre. Gesetz wäre asap wirklich gut.

(Die Folgekosten von Nicht-Behandlung sind btw enorm.)

@einfachfreddy

Ja, aber beim BVerfG sind ja immerhin die wichtigen Entscheidungen zur dritten bzw vierten Option rausgekommen. Und dann BGH und BSG so "jaaaah Moment mal, so dann doch nicht". -_-

(Und ja, das mit den Folgekosten ist immer und überall so und keine Sau interessiert es, sonst hätten wir ja auch 100 % mehr Kassenzulassungen für Therapie und flächendeckend Luftfilter. 🙃)

Gah. Ich hoffe ganz sehr, es wird schnell und gut geklärt.

@catrinity das BSG hat die Entscheidung Dritte Option ausdrücklich miteinbezogen und positiv gewertet. Personenstand ist aber nunmal getrennt von Sozialrecht, seit OP-Zwang und Zwangssterilisation plus cis-normative Körpervorstellungen auch dank BVerfG passé sind.
@catrinity das Problem ist die verschleppte Gesetzgebung. Sowohl PStR (seit 1981/2011), als auch Sozialrecht (seit 1987/2018).

@einfachfreddy

Das macht Sinn, danke. Sorry für meine unqualifizierten Zwischenrufe hier 🙈 .