Gestern (19.10.2023) hat das Bundessozialgericht ein unerwartet weitreichendes Urteil auf den Weg gebracht.

#Transgesundheit
#BSG AZ B 1 KR 16/22 R

Hier einige Einordnungen, soweit derzeit (mir) möglich.

Das BSG hat wegen der Fortschreibung der Diagnosen und Behandlungsleitlinien die frühere Rechtsprechung als nicht mehr dazugehörig eingeordnet.

Insofern hat der BSG die Kontinuität seiner eigenen Rechtsprechung unterbrochen.

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https://chaos.social/@tinrechtshilfe/111267216119964424

TIN-Rechtshilfe (@[email protected])

Zur Ablehnung der Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person durch das Bundessozialgericht sagt die klagende Person Robin Nobicht: "Die Entscheidung vom BSG finde ich persönlich schrecklich". Die Anwältin Friederike Boll ergänzt: „Die Forderung nicht-binärer Personen auf Gleichberechtigung dazu zu nutzen, jetzt auch binären trans* Personen den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu erschweren, ist ein enormer Rückschritt in Sachen Menschenrechte."

chaos.social

Das BSG erwägt einen Vertrauensschutz für "begonnene Behandlungen". Was genau dazu zählen wird und wie verbindlich der Leistungsanspruch ist, wird erst mit dem ausführlichen, schriftlichen Urteil feststehen.

Das Gericht möchte keine Behandlungen stoppen oder verhindern, sondern einheitliche = nichtbinär-inklusive Regelungen und Gesundheitsversorgung nach dem Stand der Wissenschaft – und die auch nicht vom MDS/MDK. Das BSG wird den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) dafür beauftragen.

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Auch bei einer gesetzlichen Verankerung des Leistungsanspruchs (siehe Koalitionsvertrag) wäre die Frage nach den Leistungsansprüchen genau dort gelandet: beim G-BA zu so einer Prüfung und Regelung. (Nur bestenfalls besser beratend flankiert und mit Fristsetzung ähnlich der Einführung von PrEP.)

Rechtskräftig wird das Urteil erst mit dem Tag der Zustellung/Veröffentlichung der konkreten, ausführlichen Schriftfassung. Das kann vermutlich 1-4 Monate dauern.

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Wie drastisch die Auswirkungen des kommenden Urteils vom Bundessozialgericht zur Transgesundheitsversorgung sind, wird vor allem von den konkreten Formulierungen zur "Vertrauensregelung" bei "begonnenen Maßnahmen" abhängen. Diese kommen erst mit dem schriftlichen Urteil.

Es ist zu befürchten, dass manche Kassen und Behandler_innen trotzdem schon jetzt, vor dem rechtskräftigen Urteil, Probleme bereiten werden.

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Ihr könnt euch sicher sein, dass gerade viele Akteur*innen in der Community – vor allem die Beratungsstellen – an der nötigen Infolage und Kommunikation arbeiten, um alle, die seit gestern oder in nächster Zeit in Sorge sind, bestmöglich zu beraten und durch diese Krise zu begleiten.

#BSG #Transgesundheit

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Achtet aufeinander und auf Euch selbst, checkt bei Friends ein, schaut ob Ihr im Doomscrolling landet und was Euch erdet. Traut Euch, andere um Care, Zuhören oder Zeit zu bitten.

Wenn möglich crowdfunden und organisieren Leute/Gruppen/Allys Workshops für Körperarbeit, Resilienz und Austausch.

Kommt einigermaßen gut durch die Nacht und das Wochenende. 💌 und die Zeit, die vor Euch liegt sowieso. 🙏🌟

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PS:

Mit dem konkreten Urteil wird auch absehbar, inwiefern die bisherige #TransGesundheitsversorgung entlang der MDK-Richtlinie überhaupt darunter fällt.

Hintergrund: Der MDS hatte sich ausdrücklich nicht an der aktuellen S3-Leitlinie, sondern der weiterhin gültigen, bisherigen Rechtsprechung des #BSG orientiert.

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UPDATE!! #BSG-Urteil zu #TransGesundheitsversorgung #Transgesundheit

Sabine Lange von lippequeer e.V. hat beim BSG nachgefragt und sich die Reichweite des Urteils erklären lassen: Es gelte nicht für die Kostenübernahme und Behandlungen binärer trans* Personen.

lippequeer.de/news.html vom 24.10.2023

(Nachtrag | weiterhin gilt: Nur das schriftliche Urteil wird wirklich mehr Klarheit bringen. Die Monate danach die praktische Erfahrung, was Kassen und MDKs versuchen werden, daraus zu machen.)

Mit dem Wissensstand vom letzten Wochenende aus
• den PMs/BSG-Bericht,
• einigem Austausch und
• einem Hintergrundgespräch mit einer fachlich kompetenten Person, die in Kassel war, hier ein längerer Text von mir zum #BSG-Urteil #Transgesundheit (mit Link zu einer noch längeren Fassung).

Viele arbeiten derzeit viel, sowohl für Infolage, als auch vorbereitend. Danke 🙏 allen. 🌟

In #Bremen ist Sonntag ein offener Raum für Austausch, Fragen, Organisierung bei #TransRecht.

https://trans-recht.de/information-und-treffen-zum-urteil-des-bsg-am-29-10-2023-1100uhr-am-wall-190/

Information und Treffen zum Urteil des BSG am 29.10.2023 11:00Uhr – Am Wall 190 – Trans* Recht e.V.

Der Bundesverband Trans* (BVT*) hat seit heute einen ersten Kommentar im Netz. 🙏 Außerdem gab es eine ausführliche Rundmail an die Mitgliedsorganisationen.

#BSG #Transgesundheit

https://www.bundesverband-trans.de/urteil-des-bsg-kostenubernahmen/

Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zur Kostenübernahmen bei nicht-binären Personen · Bundesverband Trans*

Am 19.10. hat das Bundessozialgericht (BSG) eine Pressemitteilung zu einem Verfahren (B 1 KR 16/22 R) veröffentlicht, in dem die Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person verhandelt wurde. Die Klage der nicht-binären Person hatte keinen Erfolg. Das ist erschütternd und schmerzhaft, nicht nur für nicht-binäre Personen, die geschlechtsangleichende Maßnahmen anstreben. Gleichzeitig wirft das Urteil ... Weiterlesen

Bundesverband Trans*

Die dgti hat beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zum #BSG-Urteil nachgefragt und heute bei Insta diese Antwort zur Verfügung gestellt:

"Wie besprochen, haben wir die Krankenkassen über die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 19.10.2023 - B 1 KR 16/22 R -zur Frage der Ansprüche zur Behandlung eines durch eine Geschlechtsinkongruenz verursachten Leidensdrucks zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung informiert und erste Umsetzungsempfehlungen gegeben.

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GKV @ dgti

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Vor dem Hintergrund der uns bisher grundsätzlich durch den Terminbericht des Bundessozialgerichts vorliegenden Informationen im Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Urteil haben wir den Krankenkassen empfohlen,

1. in laufenden Fällen die Kosten für bereits begonnene -medizinisch notwendige - Behandlungen von transsexuellen "Personen im Rahmen von geschlechtsangleichenden Maßnahmen (Mann-zu-Frau-Transsexualismus/ Frau-zu-Mann-Transsexualismus) weiterhin zu übernehmen

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GKV @ dgti

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sowie 2. bis auf Weiteres über Neuanträge auf geschlechtsangleichende Maßnahmen transsexueller Personen auf der Grundlage der bisher gefestigten leistungsrechtlichen Maßstäbe zu entscheiden.

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GKV @ dgti

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Zudem haben wir den Krankenkassen mitgeteilt, dass Ansprüche auf solche Behandlungsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Uneindeutigkeit der äußeren Geschlechtsmerkmale zu erhöhen, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bis zum Vorliegen einer Empfehlung des G-BA oder entsprechender gesetzlicher Regelungen weiterhin nicht bestehen.

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GKV @ dgti

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Nach Vorlage der vollständigen Urteilsausfertigung werden wir eine erneute Bewertung vornehmen und ggf. weitere Empfehlungen aussprechen.

Mit freundlichen Grüßen Referat Leistungsrecht/Rehabilitation/Selbsthilfe
GKV-Spitzenverband, Berlin"

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Interview bei Radio Corax mit Robin Nobicht, der klageführenden Person, zum #BSG-Urteil (etwas über 22 Minuten).

https://radiocorax.de/urteil-des-bundessozialgerichts/