Gestern (19.10.2023) hat das Bundessozialgericht ein unerwartet weitreichendes Urteil auf den Weg gebracht.
#Transgesundheit
#BSG AZ B 1 KR 16/22 R
Hier einige Einordnungen, soweit derzeit (mir) möglich.
Das BSG hat wegen der Fortschreibung der Diagnosen und Behandlungsleitlinien die frühere Rechtsprechung als nicht mehr dazugehörig eingeordnet.
Insofern hat der BSG die Kontinuität seiner eigenen Rechtsprechung unterbrochen.
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TIN-Rechtshilfe (@[email protected])
Zur Ablehnung der Kostenübernahme einer Mastektomie für eine nicht-binäre Person durch das Bundessozialgericht sagt die klagende Person Robin Nobicht: "Die Entscheidung vom BSG finde ich persönlich schrecklich". Die Anwältin Friederike Boll ergänzt: „Die Forderung nicht-binärer Personen auf Gleichberechtigung dazu zu nutzen, jetzt auch binären trans* Personen den Zugang zu Gesundheitsversorgung zu erschweren, ist ein enormer Rückschritt in Sachen Menschenrechte."
