Halbierung der #Ersatzfreiheitsstrafe verschoben, weil die Länder ihre IT nicht hinkriegen.

"Die Bundesländer hatten eingewandt, dass die notwendigen Anpassungen bei der IT nicht so schnell umsetzbar seien. Damit werden Geldstrafen, die bis zum 01.02.2024 rechtskräftig geworden sind, weiter im Verhältnis 1:1 in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgerechnet."

https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/halbierung-der-ersatzfreiheitsstrafe-verschoben

Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe verschoben

Die Änderung des Umrechnungsmaßstabes von Geld- in Ersatzfreiheitsstrafe sollte eigentlich zum 1. Oktober 2023 in Kraft treten. Auf Antrag der Bundesländer wurde diese Reform jetzt auf den 1. Februar 2024 verschoben.

@anneroth Wie wäre es mit einem Taschenrechner im Gerichtssaal. ?
Die schwierigen Fälle von ÷ 2 gehen damit Problemlos.