Ich tue mich wirklich schwer damit, hier ganz viele Steuerentlastungen für Unternehmen zu erkennen. Die im verlinkten Artikel erwähnte Verlustverrechnungsbeschränkungen hat - bei unterstelltem gleichen Steuersatz - nur einen temporären Liquiditätseffekt. Wenn die Verluste jetzt verrechnet werden, müssen entsprechend auch früher Gewinne wieder versteuert werden. Könnte man ja mal den Lesern erklären, passt aber nicht mehr in's gewollte Bild.
Manche Sachen werden die Unternehmen freuen, andere werden sie ärgern.
Zukünftig werden zB die Unternehmen an andere Unternehmen Rechnungen elektronisch übermitteln müssen (kein Papier), das ist jetzt ein erheblicher Umstellungsaufwand, wird sich aber irgendwann positiv bemerkbar machen. Mit weiteren Informationspflichten kann man hoffentlich auch Umsatzsteuerbetrug schneller aufdecken. Das freut mich als Steuerbürger sehr.
Für grenzüberschreitende Sachverhalte würde das auf EU-Ebene sowieso kommen (VIDA-Vorschlag), insofern erscheint es mir folgerichtig, dass auch für inländische Sachverhalte zu machen (im Rahmen dieses Gesetzes).
Aber Du hast recht, für kleine Unternehmen ist das nicht schön. Ich würde erwarten, dass bei der Rechnungsverarbeitung (auch im Eingangsbereich) Effizienzen hebt....wobei das für Finanzbuchhaltungs-Mitarbeitenden nicht von Vorteil sein muss.