Ich tue mich wirklich schwer damit, hier ganz viele Steuerentlastungen für Unternehmen zu erkennen. Die im verlinkten Artikel erwähnte Verlustverrechnungsbeschränkungen hat - bei unterstelltem gleichen Steuersatz - nur einen temporären Liquiditätseffekt. Wenn die Verluste jetzt verrechnet werden, müssen entsprechend auch früher Gewinne wieder versteuert werden. Könnte man ja mal den Lesern erklären, passt aber nicht mehr in's gewollte Bild.
Der Verzicht auf Verlustverrechnungsbeschränkungen ist ja bei gleichen Steuersätzen nicht wirklich eine Steuerentlastung oder -erleichterung. Die Steuerzahlung wird dann quasi heute nur aufgeschoben und erfolgt zukünftig früher, als wenn das beschränkte Verrechnungspotenzial für das Unternehmen noch zur Verfügung steht und über mehrere Jahre noch genutzt werden kann.