Wir begrüßen die kürzliche Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts durch den Bundestag, wonach „geschlechtsspezifische“ u. „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend gelten.
Wir begrüßen die kürzliche Überarbeitung des strafrechtlichen Sanktionsrechts durch den Bundestag, wonach „geschlechtsspezifische“ u. „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Beweggründe explizit als strafschärfend gelten.