Erfolg vor dem LG Berlin: Eine #Mieterin darf eine geflüchtete Frau aus der #Ukraine aufnehmen! Ihr #Vermieter hatte das zuvor abgelehnt. Wir hatten sie und ihren Anwalt Max Althoff in der Berufung unterstützt! ✊ Der Vermieter hatte keine Untermieterlaubnis für die Aufnahme einer geflüchteten Ukrainerin erteilt. Das Amtsgericht Wedding urteilte zuvor: Die humanitären Motive der Klägerin begründeten kein eigenes, berechtigtes Interesse an der Untervermietung.

