Mindestens 14 Tage vor der Abstimmung müssen Abgeordnete "die wesentlichen Textpassagen" eines Gesetzes vorgelegt bekommen, sagen die #Verfassungsrichter. Sonst kann es keine vernünftige "parlamentarische Willensbildung" geben.
Und deswegen kann der #Bundestag das #Heizungsgesetz heute nicht beraten, geschweige denn verabschieden.
Und anders, als manche Populisten behaupten, ging es bei der Entscheidung nicht um den Inhalt, sondern um das Verfahren.