Wir klagen gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Verwaltungsgericht Berlin gegen das #Ausreiseverbot für einen linken Aktivisten. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr wurde unser Kläger daran gehindert, am Protest im Ausland teilzunehmen. Das verletzt die Versammlungsfreiheit! 🧵
https://freiheitsrechte.org/pm-gff-und-bund-der-antifaschist-innen-klagen-gegen-ausreiseverbot-fuer-aktivisten-hinderung-an-protestteilnahme-im-ausland-verletzt-versammlungsfreiheit
GFF und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen Ausreiseverbot für Aktivisten – Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die Versammlungsfreiheit

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Um am Protest gegen den faschistischen #LukovMarsch teilzunehmen, wollte unser Kläger nach Sofia reisen. Am Berliner Flughafen stoppte ihn die Bundespolizei & sprach ein 3-tägiges #Ausreiseverbot aus – die Teilnahme am Gegenprotest könne das „Ansehen der Bundesrepublik“ schädigen.
@Freiheitsrechte
Das ist ja wohl der Gipfel! Was erlauben die sich?!