Wir klagen gemeinsam mit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) am Verwaltungsgericht Berlin gegen das #Ausreiseverbot für einen linken Aktivisten. Ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Gefahr wurde unser Kläger daran gehindert, am Protest im Ausland teilzunehmen. Das verletzt die Versammlungsfreiheit! 🧵
https://freiheitsrechte.org/pm-gff-und-bund-der-antifaschist-innen-klagen-gegen-ausreiseverbot-fuer-aktivisten-hinderung-an-protestteilnahme-im-ausland-verletzt-versammlungsfreiheit
GFF und Bund der Antifaschist*innen klagen gegen Ausreiseverbot für Aktivisten – Hinderung an Protestteilnahme im Ausland verletzt die Versammlungsfreiheit

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Um am Protest gegen den faschistischen #LukovMarsch teilzunehmen, wollte unser Kläger nach Sofia reisen. Am Berliner Flughafen stoppte ihn die Bundespolizei & sprach ein 3-tägiges #Ausreiseverbot aus – die Teilnahme am Gegenprotest könne das „Ansehen der Bundesrepublik“ schädigen.
„Die Bundespolizei höhlt die Versammlungsfreiheit und die europäische Freizügigkeit aus, wenn sie Ausreiseverbote auf vage Verdachtsmomente stützt oder mit einer Gefahr für das ‘Ansehen der Bundesrepublik‘ begründet“, kritisiert GFF-Verfahrenskoordinator @davidwerdermann.
Mit der Klage wollen wir & der VVN-BdA vom Berliner Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass das Ausreiseverbot rechtswidrig war & dass die Regelung aus dem Passgesetz für diese weitreichende Einschränkung der Versammlungsfreiheit zu unbestimmt ist. https://freiheitsrechte.org/themen/demokratie/ausreiseverbot
Ausreiseverbot für linken Aktivisten rechtswidrig

Wir klagen gegen das Ausreiseverbot für einen linken Aktivisten.

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.

„Warum ausgerechnet meine Teilnahme am antifaschistischen Protest dem Ansehen Deutschlands schaden sollte, ist mir schleierhaft. Für mich bleibt, dass ich nicht in europäischer Solidarität gegen Neonazis demonstrieren konnte“, kritisiert Kläger & VVN-BdA Bundesvorsitzender Gutsche.

Eine Klärung der grundrechtlichen Anforderungen an Ausreiseverbote zur Hinderung an Protest im Ausland ist überfällig. Versammlungsfreiheit und Freizügigkeit dürfen nicht ausgehöhlt werden!

Ein aktueller Entschließungsantrag im Innenausschuss will Ausreiseverbote ausweiten & damit die Teilnahme an „extremistischen“ Veranstaltungen verhindern. Das ist der falsche Weg. https://freiheitsrechte.org/uploads/publications/Demokratie/2023-07-03-Stellungnahme-zum-Pass-Ausweis-und-Dokumentenwesen.pdf

Auch der Entwurf des Innenministeriums für ein neues Bundespolizeigesetz enthält problematische Verschärfungen: Ausreiseverbote sollen u.a. mit Meldeauflagen & Gewahrsamnahmen durchgesetzt werden können. Umso wichtiger, dass Ausreiseverbote nur im Ausnahmefall verhängt werden dürfen.

Hilf uns friedlichen Protest zu schützen! Versammlungen sind keine Gefahr, die es abzuwehren gilt. ✊ https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden
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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
@Freiheitsrechte
Nancy Faeser macht pro-faschistische Politik.
@Freiheitsrechte
Das ist ja wohl der Gipfel! Was erlauben die sich?!