@GuidoKuehn
Achtung, das ist falsch. "[…] Abstände müssen dann ja auch rechtlich durch den vorbeifahrenden PKW Verkehr nicht mehr eingehalten werden."
Von Radfahrenden müssen KFZ den Abstand IMMER einhalten, auch wenn die auf Radwegen oder Schutzstreifen fahren. Nur bei baulicher Trennung trifft das nicht mehr zu. Zwischen Lenker und Karosse müssen 1,5m sein, bei Kindern und außerorts sogar 2m!
Anders gesagt: beim Überholen immer SPURWECHSEL!
@Ulan_KA @GuidoKuehn wichtig das auch nochmal so klar zu stellen!
oft habe ich das Gefühl das kein Autofahrer das ernst nimmt. Klar subjektiv.
Nennt man ja auch nicht umsonst den Todesstreifen
"rudert verbal zurück"
Kirche St. Ludwig am Redepult (früher):
"Seid nicht nur Hörer des Wortes!"
(PS.
Der Kontext des Satzes ist ein etwas anderer, ich weiß das.)