in Berlin rudert die Verkehrssenatorin Schreiner zwar verbal zurück, aber wenn man sich das im Detail anhört bleibt es beim Auto First Ansatz. Fahrrad und Fußwege müssen halt auch mal zurückstecken, schmäler als die Vorgabe ausfallen. Dies gleichermaßen für Autobereiche zu denken ist weiterhin undenkbar. Fahrradfahrer*innen wissen, was es bedeutet auf schmalen Schutzstreifen zu fahren: Abstände müssen dann ja auch rechtlich durch den vorbeifahrenden PKW Verkehr nicht mehr eingehalten werden.
@GuidoKuehn
Laut StVO muss ein Radfahry mit min. 1,50m Abstand überholt werden - egal ob auf der Straße, einem „Schutzstreifen“ oder einem Radweg fährt.
Sind Kinder dabei (Kindersitz, Anhänger) sind 2,00m einzuhalten. Außerorts gelten die 2,00m generell.
Jeder der etwas Anderes behauptet, lügt.
Wer etwas Anderes anordnet, bricht das Gesetz.