Ein konsequentes Urteil, wenn man sich wie ein #verkehrsrowdy verhält und schon den ersten Paragraph der #stvo ignoriert.
§ 1 StVO bestimmt als Grundregeln des Straßenverkehrs:
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Urteil zu Überholmanöver: Autofahrer bremst Radfahrerin aus - Führerschein weg
Die Frau war gegen das Auto geprallt und gestürzt, als der Mann nach dem Überholmanöver bremste. Er sagt, sie hätte genug Platz gehabt, um vorbeizufahren. Das Gericht sagt: Er nahm in Kauf, dass sie sich verletzte.
