Die Entfernung einer #Bundesrichterin aus dem Dienst wegen #Arbeitsverweigerung dürfte - hoffentlich - einmalig sein. Auch unabhängige #Justiz braucht #Selbstkontrolle, offenbar sogar auf höchster Ebene. Gut, wenn diese funktioniert, so wie hier.

https://openjur.de/u/2471008.html

openJur

@praeslgka
Harter Tobak und gut, dass das funktioniert hat.
Ohne den ganzen Text gelesen zu haben, wurde die Richterin in der Zeit der Arbeitsverweigerung weiter bezahlt?
Wenn ja, muss sie davon etwas zurückzahlen?
@vve Zwar lohnt es sich eigentlich immer, den Text selbst ganz zu lesen ;-), aber im Rahmen eines kleinen #Servicetröts: ja, die #Bezüge wurden aberkannt, sogar rückwirkend (also kein Gehalt, außer für Urlaubs- und Krankheitstage).
#Richter*innen sind wg. #Unabhängigkeit eigentlich #unabsetzbar. Aber hier hat man wirklich hart durchgegriffen und das Verfahren auch sehr zügig durchgezogen. Finde ich auch beruhigend, ehrlich gesagt.