Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Geflüchtete – jedenfalls auf dem Papier. De facto hebelte das Bundesverwaltungsgericht heute den Grundrechtsschutz aus – vor allem für kleine Wohnungen – und billigt eine unmenschliche Abschiebepraxis. Wir sehen uns in Karlsruhe! ✊https://freiheitsrechte.org/pm-rueckschlag-fuer-grundrechte-buendnis-plant-verfassungsbeschwerde/
Bundesverwaltungsgericht bejaht Unverletzlichkeit der Wohnung für Geflüchtete - und schränkt den Schutz durch die Hintertür wieder ein – Bündnis plant Verfassungsbeschwerde

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Gleich 2 Verfahren entschied das #BVerwG: 1. die Hausordnung in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg erlaubte anlasslose Zimmer- u. Taschenkontrollen – das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, weil die Kläger nicht mehr dort wohnen.
Das ist eine Absage an effektiven Rechtsschutz gg repressive Hausordnungen. Eine Entscheidung darüber in der Hauptsache kann niemals in dem Zeitraum erreicht werden, in dem Kläger in der Unterkunft wohnen. (Was im Übrigen in der Hand der Bundesländer liegt.)
2. Die Polizei betrat 2018 nachts das Zimmer unseres Klägers Alassa Mfoupan, um ihn abzuschieben – ohne Durchsuchungsbeschluss. Laut Bundesverwaltungsgericht zulässig, mit haarsträubenden Argumenten: Das Betreten des kleinen Zimmers sei keine Durchsuchung. Das hebelt den Schutz in kleinen Wohnungen aus.
In der Ausreisepflicht des Klägers sieht das Gericht die für eine Betretung notwendige dringende Gefahr. Auch das höhlt den Schutz von Art. 13 Grundgesetz aus: Eine dringende Gefahr erfordert eine Ausnahmesituation, in der ein wichtiges Rechtsgut wie Leib oder Leben gefährdet ist! Großer Dank an das solidarische Bündnis, mit dem wir diese Verfahren vor Gericht gebracht haben. ProAsyl , #AktionBleiberecht, Flüchtlingsrat BaWü! Nächste Station
@bverfg.