Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt auch für Geflüchtete – jedenfalls auf dem Papier. De facto hebelte das Bundesverwaltungsgericht heute den Grundrechtsschutz aus – vor allem für kleine Wohnungen – und billigt eine unmenschliche Abschiebepraxis. Wir sehen uns in Karlsruhe! ✊https://freiheitsrechte.org/pm-rueckschlag-fuer-grundrechte-buendnis-plant-verfassungsbeschwerde/
Gleich 2 Verfahren entschied das #BVerwG: 1. die Hausordnung in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg erlaubte anlasslose Zimmer- u. Taschenkontrollen – das Gericht wies die Klage als unzulässig ab, weil die Kläger nicht mehr dort wohnen.
Das ist eine Absage an effektiven Rechtsschutz gg repressive Hausordnungen. Eine Entscheidung darüber in der Hauptsache kann niemals in dem Zeitraum erreicht werden, in dem Kläger in der Unterkunft wohnen. (Was im Übrigen in der Hand der Bundesländer liegt.)